Feuchtarbeit

Feuchtarbeit zählt zu den häufigsten Ursachen für berufsbedingte Hauterkrankungen. Folglich sollte ihr im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ausreichend Bedeutung beigemessen werden. Erfahren Sie hier, was genau man unter Feuchtarbeit versteht, in welchen Branchen sie verbreitet ist und wie Arbeitnehmer sich schützen können.

Definition

Unter den Begriff der Feuchtarbeit werden gemäß TRGS 401 alle Tätigkeiten gefasst, bei denen die Beschäftigten

  • regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich Arbeiten im feuchten Milieu ausführen,
  • häufig oder intensiv ihre Hände reinigen müssen,
  • im gleichen Zeitraum flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen.

Hautschädigungen von Feuchtarbeit

Wasserkontakt lässt die Haut aufquellen. Geschieht dies öfter und über einen längeren Zeitraum hinweg, schädigt das die natürliche Schutzbarriere der Haut. Dieser Effekt wird durch die entfettende Wirkung des Wassers noch zusätzlich verstärkt. Daraus kann leicht ein Abnutzungsexem entstehen. Typische Symptome sind trockene, gerötete Haut, Schuppung, schmerzhafte Einrisse und extremer Juckreiz. Liegt einmal eine Sensibilisierung der Haut vor, bleibt diese oft ein Leben lang bestehen. Wird aus der Belastung eine chronische Krankheit, kann das die Betroffenen im schlimmsten Fall daran hindern, ihren Beruf weiter auszuüben.

Branchen mit erhöhter Gefährdung

Hauterkrankungen führen die Liste der Berufskrankheiten an. So handelt es sich bei Hautschädigungen um die höchste Zahl der angezeigten Verdachtsfälle. Betroffen sind vor allem Mitarbeiter, die in den folgenden Einsatzbereichen tätig sind:

  • medizinische Berufe
  • Pflegeberufe
  • Reinigungsberufe
  • Friseurgewerbe
  • Beauty- und Wellnessbereich
  • Lebensmittelherstellung und –verarbeitung

Um Gewissheit darüber zu erlangen, ob im eigenen Betrieb eine erhöhte Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt, sollte diese bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unbedingt berücksichtigt werden.

So schützen Sie Ihre Mitarbeiter

Haben sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Hautgefährdungen ergeben, müssen Sie geeignete Schutzmaßnahmen festlegen, die das Gesundheitsrisiko der Beschäftigten auf ein absolutes Minimum reduzieren. Gemäß dem TOP-Prinzip haben dabei technische Maßnahmen immer Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen. Diese können bei der Feuchtarbeit wie folgt aussehen:

  • Technische Schutzmaßnahmen: Arbeitsgeräte verwenden, die Hautkontakt vermeiden, z.B. spezielle Wischmoppsysteme und Putzautomaten
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen: Feuchtarbeit nach Möglichkeit auf mehrere Arbeitnehmer verteilen
  • Personenbezogene Schutzmaßnahmen: Unterweisung der Mitarbeiter zu einem möglichst hautschonenden Arbeitsverhalten, Bereitstellen von Schutzhandschuhen als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung, Verwendung von Hautschutzmitteln (Pflegecremes)

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Feuchtarbeit

Arbeitgeber, in deren Betrieben Feuchtarbeiten ausgeführt werden, sind dazu verpflichtet, den betroffenen Mitarbeitern arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Den Beschäftigten, die regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Schicht Feuchtarbeit ausführen, muss der Unternehmer eine Angebotsvorsorge anbieten. Dabei entscheidet der Mitarbeiter selbst, ob er dieses Angebot wahrnehmen will. Bei der Pflichtvorsorge muss der Beschäftigte den Arzttermin wahrnehmen, um seine Tätigkeit weiter ausüben zu dürfen. Diese wird ab regelmäßig mehr als vier Stunden Feuchtarbeit pro Schicht fällig.