Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Ihr Zweck besteht u.a. darin, die Gesundheitsschäden auszugleichen, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erlitten haben. Die gesetzliche Grundlage bildet das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind in §114 Abs. 1 SGB VII gelistet. Sie lassen sich in drei unterschiedliche Bereiche unterteilen:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften: Für private Unternehmen
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft: Für Unternehmen der Landwirtschaft, Waldwirtschaft und des Gartenbaus
- Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen: Für staatliche Unternehmen, Behörden und Betriebe des Bundes, der Länder und Gemeinden
Private Unternehmen sind bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften versichert. Es gibt derzeit neun verschiedene Berufsgenossenschaften, die jeweils für bestimmte Branchen zuständig sind (z.B. BG BAU für die Bauwirtschaft, BGHM für Unternehmen der Holzgewinnung und Metallerzeugung bzw. -verarbeitung). Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vertritt die gemeinsamen Interessen der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die DGUV verfügt zwar nicht über staatliche Befugnisse, hat aber dennoch einige Aufgaben zu erfüllen, die ihr gesetzlich übertragen wurden.
Aufgaben
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (Prävention). Sollte ein Versicherungsfall eingetreten sein, müssen die Unfallversicherungsträger sich darum bemühen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Auch die Zahlung von Geldern als Entschädigung an die Versicherten (bzw. im Todesfall an die Hinterbliebenen) zählt zu den Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung.
Mitglieder
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, über die jeder, der sich in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis befindet, verfügt. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte und Praktikanten, Schüler, Studenten und Kindergartenkinder. Darüber hinaus werden aber noch weitere Personengruppen vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, z.B. Ehrenämtler, häusliche Pflegepersonen und Personen in der Rehabilitation. Der Versicherungsschutz besteht ungeachtet des Alters, des Geschlechts, des Familienstands, der Nationalität und der Religionszugehörigkeit.
Leistungen
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen die medizinische Versorgung und Rehabilitationsmaßnahmen des Verletzten bzw. Erkrankten, wenn ein Versicherungsfall (Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten) eingetreten sein sollte. Auch die Zahlung von Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen (Verletztengeld, Verletztenrente oder Hinterbliebenenrente) fallen unter die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Darüber hinaus erbringen die Unfallversicherungsträger Leistungen zur beruflichen Teilhabe und zur Rückkehr ins Arbeitsleben. Dabei hat die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz Priorität. Ist das nicht möglich, versucht die gesetzliche Unfallversicherung, das Beschäftigungsverhältnis des Betroffenen zu erhalten, z.B. durch Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz. Hierzu können Umschulungsmaßnahmen erforderlich sein. Auch dafür kommt die gesetzliche Unfallversicherung auf.