Hochregallager
Hochregallager kommen in sämtlichen Betrieben, in denen ein Materialumschlag stattfindet, zum Einsatz. Sie bieten den Anwendern zahlreiche Vorteile, sind aber immer auch mit einem gewissen Risiko verbunden. Erfahren Sie, welche Sicherheitsmaßnahmen Sie bei der Arbeit im Hochlager unbedingt beachten sollten.
Hochregallager Definition
Hochregallager fangen ab einer Regalhöhe von 12 Metern an, können teilweise aber sogar bis zu 50 Meter hoch reichen. Es handelt sich dabei um Regalsysteme, die üblicherweise aus eine Stahlkonstruktion, seltener aus Holz bestehen. Hochregallager reichen meist bis an die Decke der Lagerhalle und zeichnen sich damit durch eine hohe Flächen- und Raumnutzung mit teils enormen Kapazitäten aus. So bieten moderne Hochregallager mitunter Stellplätze für mehrere hunderttausend Paletten. Hochregallager werden meist vollautomatisch über digitalisierte Transportsysteme gesteuert. Teilweise erfolgen Wareneinlagerung und –entnahme aber noch manuell.
Unfallgefahren bei der Arbeit im Hochregallager
Gerade für manuell betriebene Hochregallager gelten eine Vielzahl sicherheitsrelevanter Vorgaben, um das Personal vor möglichen Gefährdungen zu schützen. Bei der Lagerarbeit ergeben sich nämlich viele verschiedene Risiken, die bei unsachgemäßem Verhalten schnell Unfälle nach sich ziehen können. Unfallgefahren ergeben sich insbesondere durch:
- Heraus- oder Herabfallen von Lagergut
- Beschädigungen durch Anfahren mit Flurförderzeugen
- Fehlende Standsicherheit
- Unzulässige Lastverteilung
- Bei kraftbetriebenen Lagereinrichtungen zusätzlich Quetsch- und Scherverletzungen sowie elektrische Gefährdungen
Gesetzliche Anforderungen an das Betreiben von Lagereinrichtungen
Um diese Unfallgefahren so gut es geht einzudämmen, müssen Betreiber und Anwender von Lagereinrichtungen zahlreiche gesetzliche Anforderungen einhalten. Dabei sollten die folgenden Regelwerke Beachtung finden:
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): legt die Grundlagen für die Bau- und Ausrüstungsbestimmungen von Regalsystemen fest
- DIN EN 15635: konkretisiert die Anforderungen an Regalsysteme
- DGUV Regel 108-007: macht weitere Vorgaben zum Betrieb und von Lagereinrichtungen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): macht Angaben zur wiederkehrenden Prüfung von Lagereinrichtungen
Gefährdungsbeurteilung im Hochregallager
Um potentielle Gefährdungen und Sicherheitsrisiken im Hochregallager zu ermitteln, sollten die Arbeitsbereiche im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung genauer unter die Lupe genommen werden. Anhand einer Checkliste können die Betreiber prüfen, ob ein gefahrenloser Umgang mit den Hochregalen gewährleistet ist. Dabei sollten u.a. folgende Punkte beachtet werden:
- Ist der Lagerboden eben und tragfähig genug, um eine ausreichende Standsicherheit zu gewährleisten?
- Sind die Regale stabil? Werden die Tragfähigkeitsangaben eingehalten?
- Sind die Verkehrswege ausreichend breit (1,25 m im Lagerbereich, 0,75 m in Nebengängen mit reinem Personenverkehr, Breite des Transportmittels + je 0,5 m Randzuschlag beim Einsatz von Flurförderzeugen)
- Sind Rettungswege, Notausgänge und Zugänge zu Sicherheitseinrichtungen frei zugänglich?
- Verfügen die Bediener von Flurförderzeugen über eine entsprechende Ausbildung?
- Nutzt das Personal die zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung auch wirklich?
- Entsprechen Beleuchtung und Lufttemperatur den vorgegebenen Sollwerten?
Sollten Mängel festgestellt worden sein, müssen diese beurteilt und mit geeigneten Schutzmaßnahmen bekämpft werden. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind schriftlich zu dokumentieren und fortlaufend zu aktualisieren.
Wiederkehrende Prüfung von Hochregallagern
Die Betriebssicherheitsverordnung macht Angaben zur wiederkehrenden Prüfung von Hochregallagern. Auch die Prüffristen müssen anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Mindestens einmal pro Jahr muss eine befähigte Person das Hochregallager gemäß der Herstellerangaben prüfen. Darüber hinaus sind regelmäßige Sichtprüfungen in kürzeren Abständen erforderlich. Diese können innerbetrieblich erfolgen. Für die regelmäßige Durchführung der Prüfungen ist der Betreiber einer Lagereinrichtung verantwortlich.
Die BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH übernehmen die Inspektion Ihres Hochregallagers gerne für Sie. Das bietet Ihnen die Möglichkeit, potentielle Gefahrenquellen rechtzeitig zu erkennen und so etwaigen Sach- und Personenschäden effektiv vorzubeugen. Bei Fragen und Problemen berät Sie unser kompetentes Sachverständigenteam gerne. Kontaktieren Sie uns dazu einfach telefonisch, per Mail oder über Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!