Notfallplan
In §9 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz heißt es:
„Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, die es den Beschäftigten bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ermöglichen, sich durch sofortiges Verlassen der Arbeitsplätze in Sicherheit zu bringen.“
Dabei kann ein Notfallplan behilflich sein. Was es damit auf sich hat, warum dieser so wichtig ist und was er beinhalten sollte, haben wir für Sie zusammengefasst.
Was ist ein Notfallplan?
Notfallpläne sind Aushänge, die einen Katalog von Handlungsanweisungen und Maßnahmen enthalten. Diese sollten bei plötzlich eintretenden Notfällen sofort ergriffen werden, um Schäden und negative Auswirkungen eines solchen Notfalls so gering wie möglich zu halten.
Obwohl es im Unternehmen nur äußerst selten zu einem Notfall kommt, muss man doch immer mit diesem rechnen. Notfälle treten unerwartet und plötzlich auf und können z.B. durch technische Betriebsstörungen, kriminelle Handlungen, Feuer, Explosionen und Unfälle entstehen.
Um Unternehmen, Menschen und Umwelt zu schützen, benötigen Sie einen Notfallplan.
Warum ist ein Notfallplan erforderlich?
Mögliche Notsituationen sollten bereits im Vorfeld gut durchdacht werden, um geeignete Schutzmaßnahmen für den Ernstfall festlegen zu können. Da die Struktur eines Unternehmens es üblicherweise nicht zulässt, einen Notfall aus eigenen Kräften zu bewältigen, benötigt es organisatorische Unterstützung. Diese wird im Notfallplan geregelt.
Was sollte er beinhalten?
Der Notfallplan enthält alle Sofortmaßnahmen, die in plötzlichen Notsituationen getroffen werden müssen. Dazu zählen u.a.:
- Kommunikationswege und –strategien (Meldeketten zu den eigenen Mitarbeitern, Feuerwehr, Polizei, etc.)
- Zuständigkeiten wichtiger Personen im Gefahrfall, z.B. Brandschutzbeauftragter, Evakuierungshelfer
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Informationen zur Brandschutzvorsorge (inkl. Warn-, Alarm- und Löscheinrichtungen)
- Flucht- und Rettungswegeplan
- Technische Details
Jeder Betrieb muss seinen eigenen Notfallplan, abgestimmt auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, erstellen. Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben zur formalen Gestaltung des Notfallplans.
Mitarbeiter schulen
Damit die Durchführung der festgelegten Maßnahmen im Ernstfall auch wirklich funktioniert, müssen alle Mitarbeiter mit den Inhalten des Notfallplans vertraut sein. Schulen Sie diese in regelmäßigen Unterweisungen zu allgemeinen Notfallmaßnahmen und dem richtigen Verhalten in Gefahrensituationen.
Notfallplan aktualisieren
Der Notfallplan sollte stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Prüfen Sie diesen deshalb regelmäßig auf seine Aktualität und ändern Sie die entsprechenden Angaben sofort, sobald sich Telefonnummern, Zuständigkeiten, Gebäudegegebenheiten o.ä. ändern sollten.