Biostoffe

Schutz beim Umgang mit Biostoffen

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen können die Gesundheit gefährden. Deshalb sind Beschäftigte, die in ihrem Arbeitsalltag regelmäßig mit Biostoffen in Berührung kommen, besonders zu schützen. Der Gesetzgeber schreibt in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Biostoffverordnung (BioStoffV) vor. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus vielfältige Maßnahmen, die zu berücksichtigen sind.

Wir vom BAU ARBEITSSCHUTZ lassen Sie auch beim Umgang mit Biostoffen nicht im Stich. Mit unserem umfangreichen Angebot leisten wir Ihnen bei sämtlichen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Biostoffen anfallen, tatkräftige Unterstützung.

Umgang mit Biostoffen mit dem BAU AREITSSCHUTZ

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Was sind Biostoffe und warum sind sie so gefährlich?

Unter dem Begriff „Biostoffe“ werden Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen zusammengefasst. Ihnen ist gemeinsam, dass sie durch Infektionen, übertragbare Krankheiten, Toxinbildung, sensibilisierende oder sonstige, die Gesundheit schädigende Wirkungen eine Gefahr für den Menschen darstellen können.

Im Berufsalltag begegnen uns Biostoffe häufiger als man im ersten Moment glauben mag. Eine Infektionsgefährdung, hervorgerufen durch den Umgang mit Biostoffen, stellt in vielen Arbeitsbereichen ein ernstzunehmendes Risiko dar. Im medizinischen Bereich steht der Umgang mit Biostoffen an der Tagesordnung. Blutentnahmen, Injektionen, Wundversorgung und insbesondere Operationen sind Tätigkeiten, bei denen eine Infektionsgefährdung durch Biostoffe sehr präsent ist. Aber auch bei der Abfallentsorgung, im Lebensmittelgewerbe und in der Pflege hat man immer wieder mit Biostoffen zu tun.

Doch nicht nur die Stoffe selbst machen die Gefährdung aus – noch gefährlicher ist die Kombination dieser Stoffe. Oftmals lassen sich Gefährdungen schwer einschätzen, da viele Stoffgemische aus einer unbekannten Zusammensetzung bestehen. Zusätzlich erschwert die Vielfalt der Arbeitsplätze, an denen mit biologischen Stoffen gearbeitet wird, eine korrekte Gefährdungsbewertung.

Optimaler Arbeitsschutz beim Umgang mit Biostoffen

Um Beschäftigte, die mit Biostoffen in Kontakt kommen, zu schützen, sind Gefährdungsbeurteilungen und Hygienemaßnahmen im Sinne der BioStoffV vorgeschrieben. Arbeitgeber sind folglich dazu verpflichtet, die Arbeitgeber über entsprechende Risiken und sicherheitsgerechtes Verhalten aufzuklären und die Schutzmaßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, zu ergreifen.

Bei alldem sind wir vom BAU ARBEITSSCHUTZ Ihnen gerne behilflich. Wir unterstützen Sie tatkräftig bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Biostoffe. Dazu kommen unsere Experten direkt zu Ihnen in den Betrieb, um die Arbeitsbedingungen und vorliegenden Infektionsgefährdungen angemessen beurteilen zu können. Im Anschluss leiten wir entsprechende Schutz- und Hygienemaßnahmen ab, die sich genau nach den individuellen, in Ihrem Betrieb vorherrschenden Bedingungen richtet.

In §14 BioStoffV heißt es, dass der Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen hat. Auf Grundlage dieser Betriebsanweisung müssen die Beschäftigten im Anschluss mündlich unterwiesen werden. Auch dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir erstellen professionelle Betriebsanweisungen nach den aktuellsten Standards und unterstützen Sie gerne bei Ihren Unterweisungs- und Informationspflichten. Auf Wunsch können wir die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter auch ganz für Sie übernehmen.

Klingt das interessant für Sie oder haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da. Sie erreichen uns wahlweise telefonisch unter +49 21 91 / 69 60 60, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Unsere Leistungen im Bereich Biostoffe

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §4 BioStoffV
  • Beratung bei der Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen
  • Erstellung professioneller Betriebsanweisungen
  • Durchführung regelmäßiger Mitarbeiterunterweisungen
  • Unternehmerschulung für BGW-Mitgliedsbetriebe