Arbeitsschutz beim Umgang mit Biostoffen

Biostoff-Management

Sicherer Umgang mit Biostoffen

Die Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen kann die Gesundheit gefährden. Umso wichtiger ist der sichere Umgang mit Biostoffen. So sind Beschäftigte, die in ihrem Arbeitsalltag regelmäßig mit Biostoffen in Berührung kommen, besonders zu schützen. Der Gesetzgeber schreibt in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Biostoffverordnung (BioStoffV) vor. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus vielfältige Maßnahmen, die zu berücksichtigen sind.

Wir von der BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH lassen Sie auch beim Umgang mit Biostoffen nicht im Stich. Mit unserem umfangreichen Angebot leisten wir Ihnen bei sämtlichen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Biostoffen anfallen, tatkräftige Unterstützung. Von der Gefährdungsbeurteilung von Biostoffen über die Erstellung einer Betriebsanweisung für Biostoffe bis hin zur Unterweisung gemäß Biostoffverordnung sind wir Ihr professioneller Partner für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.

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Leistungen

Unsere Leistungen im Bereich Biostoffe und Arbeitsschutz

    • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung von Biostoffen nach §4 BioStoffV
    • Beratung bei der Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen
    • Erstellung professioneller Betriebsanweisungen für Biostoffe
    • Biostoffverordnung Unterweisung: Durchführung regelmäßiger Mitarbeiterunterweisungen
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Definition

Was sind Biostoffe und warum sind sie so gefährlich?

Unter dem Begriff „Biostoffe“ werden Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen zusammengefasst. Ihnen ist gemeinsam, dass sie durch Infektionen, übertragbare Krankheiten, Toxinbildung, sensibilisierende oder sonstige die Gesundheit schädigende Wirkungen eine Gefahr für den Menschen darstellen können. Dabei wird in vier unterschiedliche Risikogruppen unterschieden.

Risikogruppe 1

Biostoffe, die keine Krankheitsgefahr für Beschäftigte bergen und bei denen keine Infektion zu befürchten ist (z.B. Hefe in Bäckereien).

Risikogruppe 2

Biostoffe, die eine Krankheit bei Beschäftigten hervorrufen können und eine mögliche Gefahr für Beschäftigte darstellen. Dabei ist eine Verbreitung in der Bevölkerung unwahrscheinlich, eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist in der Regel möglich (z.B. einige Influenzaviren, Masernvirus).

Risikogruppe 3

Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und die Möglichkeit einer ernsten Gefahr für Beschäftigte besteht. Hierbei kann eine Gefahr der Verbreitung in der Bevölkerung bestehen. Eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist jedoch normalerweise möglich (z.B.  Tuberkulose-Bakterien oder HIV).

Risikogruppe 4

Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen. Hierbei ist eine Verbreitung in der Bevölkerung sehr wahrscheinlich und eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist nicht möglich (z.B. Ebolaviren)

Arbeitsschutz

Welche Rolle spielen Biostoffe beim Arbeitsschutz?

Im Berufsalltag begegnen uns Biostoffe häufiger als man im ersten Moment glauben mag. Eine Infektionsgefährdung, hervorgerufen durch den Umgang mit Biostoffen, stellt in vielen Arbeitsbereichen ein ernstzunehmendes Risiko dar. Im medizinischen Bereich steht der Umgang mit Biostoffen an der Tagesordnung. Blutentnahmen, Injektionen, Wundversorgung und insbesondere Operationen sind Tätigkeiten, bei denen eine Infektionsgefährdung durch Biostoffe sehr präsent ist. Aber auch bei der Abfallentsorgung, im Lebensmittelgewerbe und in der Pflege haben Beschäftigte immer wieder mit Biostoffen zu tun.

Doch nicht nur die Stoffe selbst machen die Gefährdung aus – noch gefährlicher ist die Kombination dieser Stoffe. Oftmals lassen sich Gefährdungen bei Biostoffen schwer einschätzen, da viele Stoffgemische aus einer unbekannten Zusammensetzung bestehen. Zusätzlich erschwert die Vielfalt der Arbeitsplätze, an denen mit biologischen Stoffen gearbeitet wird, eine korrekte Gefährdungsbewertung. Umso wichtiger sind eine professionelle Gefährdungsbeurteilung von Biostoffen und maßgeschneiderte Betriebsanweisungen für den Umgang mit Biostoffen, in dem die Beschäftigten zu unterweisen sind.

Arbeitsschutzmanagement

Biostoffe & Arbeitsschutz

Unterweisung

Unterweisung nach §14 BioStoffV

Die Biostoffverordnung hält in §14 fest, dass der Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit mit Biostoffen im Betrieb für eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen Sorge tragen muss. Auf Grundlage dieser Betriebsanweisung für Biostoffe müssen die Beschäftigten im Anschluss in Form einer Biostoffverordnungs-Unterweisung mündlich unterwiesen werden.

Betriebsanweisung

Die Betriebsanweisung gemäß §14 Biostoffverordnung beinhaltet:

Unsere Leistungen im Gefahrstoffmanagement umfassen:

  • Informationen zu Tätigkeiten mit Biostoffen, die eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen können, insbesondere zu der Art der Tätigkeit, den verwendeten oder auftretenden Biostoffen einschließlich der Risikogruppe, Übertragungswegen und gesundheitlichen Wirkungen der Biostoffe.

  • Informationen über Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zum Schutz der Arbeitnehmenden und anderer Beschäftigter am Arbeitsplatz, insbesondere: innerbetriebliche Hygienevorgaben, Maßnahmen zur Verhütung einer möglichen Exposition und Informationen zum Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung.

  • Anweisungen zum Verhalten und Maßnahmen bei Verletzungen, Arbeitsunfällen und Betriebsstörungen sowie zur Meldung und Erste-Hilfe-Leistung.

  • Informationen zur sachgerechten Entsorgung o.ä. von Biostoffen und kontaminierten Gegenständen, Materialien oder Arbeitsmitteln.

Die Betriebsanweisung für Biostoffe muss bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert und die Beschäftigten im Umgang mit dieser erneut unterwiesen werden.

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihrer Betriebsanweisungen
Wir helfen Ihnen gern

Arbeitsschutz beim Umgang mit Biostoffen mit BAU ARBEITSSCHUTZ

Wir sind Ihnen bei sämtlichen Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit Biostoffen behilflich. So erstellen wir professionelle Betriebsanweisungen für Biostoffe nach den aktuellsten Standards und unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung von Biostoffen. Auf Wunsch können wir die Unterweisung gemäß Biostoffverordnung Ihrer Mitarbeitenden ebenfalls für Sie übernehmen.

Entdecken Sie auch unsere vielfältigen weiteren Leistungen im Bereich Arbeitsschutz sowie unser umfangreiches Schulungsangebot, welches unter anderem die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, die SiGeKo-Ausbildung sowie die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst.

Klingt das interessant für Sie oder haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da. Sie erreichen uns wahlweise telefonisch unter +49 21 91 / 69 60 60, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Weitere Leistungen

Weitere Leistungen der BAU ARBEITSSCHUTZ

Neben der Erstellung von Betriebsanweisungen für Biostoffe und Unterweisungen zum Umgang mit diesen umfasst unser Leistungsspektrum noch viele weitere Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, wie etwa:

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