Die Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen kann die Gesundheit gefährden. Umso wichtiger ist der sichere Umgang mit Biostoffen. So sind Beschäftigte, die in ihrem Arbeitsalltag regelmäßig mit Biostoffen in Berührung kommen, besonders zu schützen. Der Gesetzgeber schreibt in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Biostoffverordnung (BioStoffV) vor. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus vielfältige Maßnahmen, die zu berücksichtigen sind.
Wir von der BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH lassen Sie auch beim Umgang mit Biostoffen nicht im Stich. Mit unserem umfangreichen Angebot leisten wir Ihnen bei sämtlichen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Biostoffen anfallen, tatkräftige Unterstützung. Von der Gefährdungsbeurteilung von Biostoffen über die Erstellung einer Betriebsanweisung für Biostoffe bis hin zur Unterweisung gemäß Biostoffverordnung sind wir Ihr professioneller Partner für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.