Prüfung von Feuerlöschern
Feuerlöscher sind in nahezu jedem Betrieb präsent und können Ernstfall über das Ausmaß von Sach- und Personenschäden entscheiden. Umso wichtiger ist es, dass die Geräte im richtigen Moment auch funktionieren! Aus diesem Grund sind Arbeitgeber sowohl nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dazu verpflichtet, für Inspektion, Wartung und Instandsetzung betrieblicher Feuerlöscher Sorge zu tragen. Wie das geht und was Sie dabei beachten müssen, erklären wir Ihnen hier noch einmal im Überblick.
Regelmäßige Inspektion durch Fachkundige
Feuerlöscher müssen laut Gesetzgeber in regelmäßigen Prüfabständen durch eine befähigte Person inspiziert werden. Der Prüfer wiederum stellt Ihnen bei einwandfreier Funktionstüchtigkeit des Geräts eine entsprechende Plakette aus, die Sie zur Vorlage bei Gesetzgeber und Krankenkassen verwenden können. Im Falle einer nötigen Instandsetzung weist Sie der Prüfer umgehend darauf hin und kann die Reparaturen im besten Fall direkt vor Ort durchführen. Eine regelmäßige Wartung des Gerätes kann irreparablen Verschleißerscheinungen ebenfalls effektiv entgegenwirken und somit Kosten einsparen.
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Zum SchulungsangebotWarum ist eine regelmäßige Inspektion erforderlich?
Auch wenn der Feuerlöscher nur im Ernstfall zum Einsatz kommt, kann es dennoch zu lagerungsbedingten Verschleißerscheinungen kommen. Äußere Umstände wie Temperaturschwankungen, Sonneneinstrahlung oder Luftfeuchtigkeit lassen sich nur schwer beeinflussen und können die Betriebstüchtigkeit des Feuerlöschers auf Dauer beeinträchtigen. Insbesondere unsachgemäßer Transport und Lagerung des Geräts tragen oft zu Fehlfunktionen bei, ebenso wie versehentliche Beschädigungen durch Mitarbeiter.
Im Ernstfall kann ein Feuerlöscher darüber entscheiden, ob größere Sach- und Personenschäden im Betrieb vermieden werden können. Hier ist es wichtig, dass die Sicherheitssysteme optimal ineinandergreifen und die Gefahr durch schnelles Eingreifen so gering wie möglich gehalten werden wird. Deshalb ist die optimale Instandhaltung eines Feuerlöschers nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch darüber hinaus erstrebenswert.
Diese Maßnahmen sollten Sie ergreifen
Da eine Inspektion des Feuerlöschers nur durch eine befähigte Person Gültigkeit erlangt, sollten Sie in dieser Sache auf einen erfahrenen Experten vertrauen, der über die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bilde ist und Sie im Zweifelsfall vor Ort beraten kann. Auch in die Erarbeitung eines betrieblichen Sicherheitskonzepts sollten Sie Feuerlöscher mit einbeziehen. Zuletzt ist auch eine Schulung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit dem Feuerlöscher wichtig. Schließlich muss es im Ernstfall schnell gehen, ohne dass zunächst die Bedienungsanleitung studiert werden muss. Hierauf können Sie Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer betrieblichen Sicherheitsunterweisung schulen und so größeren Schäden im Brandfall bestmöglich vorbeugen. Es empfiehlt sich außerdem ab einer bestimmten Unternehmens- oder Arbeitsstättengröße, in regelmäßigen Abständen – wenigstens alle drei Jahre – Brandschutzübungen durchzuführen. Hierfür ist ein Brandschutzbeauftragter oder auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zurate zu ziehen.
Umgang mit Feuerlöschern
Eine weggeworfene Zigarette im Mülleimer oder ein Kurzschluss im Stromkabel: ein kleines Feuer kann schneller ausbrechen, als man denkt. Doch nicht immer ist die Feuerwehr vonnöten. Je früher ein kleinerer Brand erkannt wird, desto einfacher lässt er sich mithilfe eines Feuerlöschers unter Kontrolle bringen. Wichtig dabei: Der richtige Umgang mit dem Feuerlöscher muss gelernt sein und auch in spontanen Ausnahmesituation sitzen. Auch ist nicht jedes Löschpulver für jeden Brand geeignet. Daher empfehlen wir jedem Unternehmen, unabhängig seiner Größe, einen ausgebildeten Brandschutzhelfer zu beschäftigen oder gegebenenfalls einen Mitarbeiter zu solch einem auszubilden. Gerne sind wir Ihnen bei der Ausbildung zum Brandschutzhelfer behilflich. Der Brandschutzhelfer weiß im Zweifelsfall nicht nur, wie man mit dem Feuerlöscher ordnungsgemäß umzugehen hat, sondern auch, wie man Personengruppen im Notfall risikoarm evakuiert.