Nicht nur ist eine genaue Definition dessen, was in die Kategorie elektrische Betriebsmittel fällt, wichtig, um diese sachgemäß prüfen zu lassen. Auch ist die Unterscheidung zwischen den Begrifflichkeiten „ortsfest“ sowie „ortsveränderlich“ von Bedeutung. Während dies auf den ersten Eindruck nicht sonderlich viel Interpretationsspielraum bietet, sind sich viele Arbeitgeber doch oftmals noch unklar über die genaue Einteilung.
In welche Kategorie fällt beispielsweise der Kühlschrank in der Mitarbeiterküche? Er lässt sich zwar grundsätzlich ausstecken und bewegen, zählt aufgrund seines Gewichtes und festgelegten Standortes aber trotzdem als ortsfeste Anlage, genauso wie die Deckenlampen.
Zu ortsveränderlichen Betriebsmitteln zählen elektrischen Geräte, die leicht bewegt werden können und dies oftmals auch im Rahmen der Arbeit werden. Im Büro wäre das beispielsweise der Wasserkocher. Auch wenn diese seltener bewegt werden, zählen auch Computer zu ortsveränderlichen Betriebsmitteln.
Die Einteilung in diese Kategorien ist insbesondere deshalb wichtig, weil für unterschiedliche Geräte oftmals verschiedene Prüffristen gelten. Da diese Fristen jedoch von diversen Faktoren abhängig sind, wie der Umgebung des Gerätes, der Häufigkeit der Nutzung oder den Herstellerhinweisen, muss eine ausgebildete Fachkraft individuell darüber entscheiden.
Vor der ersten Benutzung sowie vor der erneuten Inbetriebnahme nach Reparaturen oder Wartungen müssen elektrische Geräte und Anlagen grundsätzlich immer geprüft werden.