Arbeitsschutz beim Schleifen
Schleifmaschinen eignen sich zur Bearbeitung der unterschiedlichsten Materialien, zum Beispiel von Metall, Stein, Holz, Keramik und Glas. Ähnlich vielfältig sind auch die Schleifwerkzeuge selbst. So reicht das Spektrum von handgeführten Maschinen wie Winkel- und Schwingschleifer über einfache ortsfeste Maschinen bis hin zu anspruchsvollen CNC-Maschinen. Bei der Bedienung können sich die unterschiedlichsten Gefährdungen ergeben, wenn man sicherheitsrelevanten Aspekten zu wenig Beachtung schenkt. Der heutige Blogbeitrag beleuchtet die typischsten Gefährdungen, die sich im Zusammenhang mit Schleifarbeiten ergeben. Gleichzeitig werden mögliche technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zur Verminderung des Sicherheitsrisikos beim Schleifen aufgezeigt.
Wegfliegende Bruchstücke
Die spezifischste Gefährdung beim Schleifen ergibt sich durch den Bruch des Schleifwerkzeugs. Dabei werden Bruchstücke freigesetzt, die je nach Größe und Drehzahl des Geräts sehr hohe Energien aufweisen können. Diese können Geschwindigkeiten von über 250 km/h erreichen. Entsprechend fatal sind die Folgen für Personen, die von umherfliegenden Maschinenteilen getroffen werden. Aus diesem Grund müssen Schleifmaschinen grundsätzlich mit Schutzhauben ausgerüstet sein, die Bruchstücke sicher auffangen und in Bereiche ableiten, die für den Maschinenbediener ungefährlich sind. Die Schutzeinrichtungen können je nach Art der Schleifmaschine hinsichtlich Wandstärke, Öffnungen und Maschinensteuerung variieren. So besteht bei Trennschleifarbeiten beispielsweise die besondere Gefahr des Verkantens. Da sich dabei Bruchteile von den Trennscheiben lösen können, müssen sich Mitarbeiter durch die Nutzung von Schutzeinrichtungen wie Führungsschlitten schützen.
Berühren des Schleifkörpers
Weitere mechanische Gefährdungen ergeben sich durch Berühren des rotierenden Schleifkörpers und die damit einhergehende Einzugsgefahr. Insbesondere bei unerwartetem Anlauf der Maschine kann es zu gefährlichen Schnitt-, Stoß- und Quetschverletzungen kommen, wenn die bewegten Achsen keine Abdeckung aufweisen. Schutzhauben, die das Wegfliegen von Bruchstücken verhindern sollen, dienen gleichzeitig auch als Berührungsschutz. Zusätzlich können Maschinenbediener darauf hingewiesen werden, nur eng anliegende Kleidung und bei längeren Haaren ein Haarnetz zu tragen, um ein Einziehen gänzlich auszuschließen.
Funkenflug
Nicht zu unterschätzen ist auch das Risiko von Funken, die beim Schleifen entstehen. Gelangen diese ins Auge, kann das erhebliche Verletzungen hervorrufen. Darum sollten Maschinenbetreiber immer Schutzbrillen mit Seitenschutz oder ganze Gesichtsschutzschirme tragen. Nur bei Tisch- und Ständerschleifmaschinen kann bei kurzzeitiger Anwendung auf den Augenschutz verzichtet werden, wenn die Maschine über einen Schutzschirm verfügt. Ein weiteres Risiko von Funkenflug ergibt sich aus der damit einhergehenden Brandgefahr. Brennbare und explosionsfähige Stoffe sollten Sie darum vor Arbeitsbeginn aus der Umgebung entfernen. Das betrifft Pappe, Textilien und Holz, aber auch brennbare Flüssigkeiten und Gase. Denken Sie auch daran, benachbarte Arbeitsbereiche vor Funkenflug zu schützen. Das erreichen Sie beispielsweise mit Stellwänden oder Vorhängen.
Schleifstaub
Auch die Stäube, die beim Schleifen entstehen, können je nach Material brennbar sein. Außerdem belastet Schleifstaub die Atemluft und kann sich somit negativ auf die Gesundheit auswirken. Chrom- und Nickelstaub werden sogar eine krebserzeugende Wirkung nachgesagt. Die Vermeidung von Staub sollte somit oberste Priorität haben. Eine Möglichkeit besteht in der Anwendung des Nassschleifverfahrens. Kommt dies nicht infrage, existieren auch Verfahren in der Trockenbearbeitung, bei denen der Schleifstaub nass abgeschieden wird. Ferner sorgen integrierte Absaugungen an der Schleifmaschine sowie mobile Absaugungen dafür, dass der Staub direkt an der Entstehungsstelle eingesaugt wird und somit gar nicht erst in die Atemluft gelangt. Erst wenn technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht den gewünschten Effekt erzielen, sollte man den Beschäftigten einen Atemschutz und/ oder ein Schutzvisier als Teil der PSA zur Verfügung stellen.
Lärm
Beim Schleifen entstehen häufig Lärmemissionen, die ohne entsprechende Schutzmaßnahmen zu irreparablen Gehörschäden führen können. Der Lärmpegel variiert je nach verwendetem Schleifverfahren und Art der Schleifmaschine stark. Technische Maßnahmen, die der Lärmminderung dienen, sind u.a. die Nutzung lärmarmer Verbundschleifscheiben und von Schalldämpfern an pneumatisch betriebenen Maschinen. Insbesondere bei Handschleifmaschinen sollte man aber dennoch nicht auf einen Gehörschutz verzichten, da der Geräuschpegel hier schnell in gesundheitsgefährdende Bereiche dringt.
Verfalldatum
Was viele Nutzer nicht wissen – auch Schleifscheiben haben ein Verfallsdatum. Das liegt an dem Kunstharz, das zur Herstellung verwendet wird und einem natürlichen Alterungsprozess unterliegt. Aus diesem Grund dürfen Schleifscheiben maximal drei Jahre nach dem Herstelldatum verwendet werden. Das Verfallsdatum finden Sie auf dem Aufnahmering von Schleif- und Trennscheiben. Von einer Verwendung nach dem aufgestempelten Verfallsdatum ist dringend abzusehen. Wenn sich Teile von den porös werdenden Schleifscheiben bei den hohen Umlaufgeschwindigkeiten lösen, kann das schwere Verletzungen beim Maschinenbediener hervorrufen.
Die BAU UNTERNEHMENSGRUPPE hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen bei der Prävention und Minderung von Gefahren am Arbeitsplatz zu unterstützen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie eine ganzheitliche Betreuung wünschen oder schwerpunktmäßig Hilfe benötigen. Haben Sie vielleicht Fragen zur Maschinensicherheit oder wissen Sie nicht so recht, wie Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung vorgehen sollen? Unsere geschulten Fachkräfte beraten Sie gerne zu allen Themen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir freuen uns auf Sie!