Arbeitsschutz: Richtiges Verhalten im Brandfall
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Arbeitsschutz: Richtiges Verhalten im Brandfall

Der Fall tritt zwar nur äußerst selten ein, ausschließen kann man ihn aber nie: Brand am Arbeitsplatz. Nur die wenigsten wissen, wie sie sich in solch einer Situation verhalten sollen und welche Maßnahmen es zu ergreifen gilt. Die Konsequenzen, die solches Fehlverhalten nach sich ziehen kann, sind oft fatal. Neben dem Verlust von hohem Sachwert stehen hier nicht zuletzt auch Menschenleben auf dem Spiel. Deshalb sollte dem betrieblichen Brandschutz große Bedeutung beigemessen werden. Wir geben Ihnen Handlungshilfen an die Hand und zeigen, wie Sie Ihre Mitarbeiter optimal auf den Brandfall am Arbeitsplatz vorbereiten.

Ursachen für Brände am Arbeitsplatz

Oft sind Brände am Arbeitsplatz die Folge menschlichen Fehlverhaltens. So passiert es gar nicht so selten, dass ein Papierkorb Feuer fängt, weil man ihn als Aschenbecher nutzt. Oder der Brandfall tritt ein, weil jemand das Rauchverbot missachtet hat. Auch von Elektrogeräten geht immer ein gewisses Risiko aus, besonders wenn diese nicht oder nur unregelmäßig einer Sicherheitsprüfung unterzogen wurden. Und auch der harmloseste Drucker kann heiß laufen und dabei schlimmstenfalls in Brand geraten, wenn man das Gerät unbeaufsichtigt lässt.

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Von Elektrogeräten geht eine nicht zu unterschätzende Gefahr aus. Regelmäßige Sicherheitsprüfungen sollten darum unbedingt durchgeführt werden.

Unterweisung ist Pflicht

Um Mitarbeiter hinsichtlich potenzieller Gefahrenquellen zu sensibilisieren und ihnen aufzuzeigen, wie sie im Ernstfall handeln sollten, ist eine Unterweisung zum Thema Brandschutz unerlässlich. Nach §10 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten einmal jährlich über Brandgefahren, Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden und Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass nur der dazu in der Lage ist, die richtigen Entscheidungen zu treffen und nicht panisch zu reagieren, der die Abläufe bereits einmal persönlich miterlebt hat und demnach weiß, was zu tun ist. Dabei ist es ratsam, die Brandschutzübung abwechselnd mit vorheriger Ankündigung und unangekündigt durchzuführen. In der unangekündigten Übung zeigt sich, ob das Gelernte verinnerlicht wurde und in der Praxis tatsächlich angewandt werden kann.

Verhalten im Brandfall ist zu organisieren

Die Organisation des vorbeugenden Brandschutzes liegt in der Verantwortung des Unternehmers. Unterstützung erhält er dabei von dem Brandschutzbeauftragten. Dieser ist dafür zuständig, den Betrieb auf brandschutztechnische Mängel zu prüfen und die gegebenen Bestimmungen entsprechend anzupassen. Unerlässlich sind darüber hinaus die Erstellung einer aktuellen Brandschutzordnung sowie einer Brandgefährdungsbeurteilung, die die individuellen Gefahrenquellen an einem spezifischen Arbeitsplatz beleuchtet. Auch die fachkundige Schulung der Mitarbeiter kann in die Hände des Brandschutzbeauftragten übergeben werden, beispielsweise durch die Ausarbeitung von relevanten Betriebsanweisungen. Gerade kleine Betriebe begehen oft den Fehler, dass sie die Komplexität von Brandschutzmaßnahmen unterschätzen. Messen Sie diesem wichtigen Thema die notwendige Bedeutung bei und lassen Sie sich von einem professionellen Brandschutzbeauftragten unterstützen. Bei uns finden Sie externe Fachkräfte, die auf langjährige Arbeitserfahrung zurückblicken und Ihnen gerne tatkräftig im Betrieb zur Seite stehen.

Flucht- und Rettungspläne

Zentraler Bestandteil der Mitarbeiterunterweisung zum Brandschutz ist die Auseinandersetzung mit den Flucht- und Rettungsplänen. Diese sollten Sie an gut sichtbaren und für alle zugänglichen Orten im Gebäude anbringen, z. B. in Fluren, Treppenhäusern und Eingangsbereichen. Neben dem Gebäudegrundriss und dem aktuellen Standort müssen die Pläne die Lage von Notausgängen, Sammelstellen und Feuerlöscheinrichtungen beinhalten. Auch Regeln zum Verhalten im Brandfall finden Sie hier. Besprechen Sie Flucht- und Rettungspläne mit Ihren Mitarbeitern und führen Sie gemeinsam eine Begehung durch, in deren Rahmen Sie zeigen, wie die Fluchtwege verlaufen, wo sich Mittel zur Brandbekämpfung befinden und wie sich Fluchttüren entriegeln lassen. Auch den richtigen Umgang mit Feuerlöschern und die korrekte Brandmeldung sollten Sie thematisieren.

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In einer jährlich stattfindenden Unterweisung zum Thema Brandschutz lernen Mitarbeiter, wie sie sich im Ernstfall verhalten müssen.

So sollten Sie sich im Brandfall verhalten

Mit dem Alarmplan geben Sie Ihren Mitarbeitern eine Handlungsanweisung für den unwahrscheinlichen Fall eines Brands an die Hand. Dieser sollte zunächst ausdrücklich darauf hinweisen, dass niemandem damit geholfen ist, wenn man bei Bränden in Panik gerät. Stattdessen sollten alle Beteiligten – auch wenn es schwer fällt – einen kühlen Kopf bewahren. Ist ein Feuer ausgebrochen, muss man das unbedingt über die entsprechenden Einrichtungen  melden. Gut zu wissen: Das Telefonat sollte immer der Notdienst beenden. Warten Sie also eventuelle Rückfragen ab.

Verlassen Sie Gefahrenbereiche umgehend über die gekennzeichneten Fluchtwege und finden Sie sich an den Sammelstellen außerhalb des Gebäudes ein. Informieren Sie Mitarbeiter über die Gefahr und begleiten Sie hilfsbedürftige Personen hinaus. Ist es bereits zu starker Rauchbildung gekommen, sollten Sie die Flucht im Kriechen bewältigen, um bei Bewusstsein zu bleiben. Vermeiden Sie unbedingt die Nutzung von Aufzügen. Diese können plötzlich stecken bleiben oder die Türen in einem Stockwerk öffnen, das bereits vollkommen in Brand steht. Nur wenn Sie eine persönliche Gefährdung ausschließen können, sollten Sie selbst einen Löschversuch unternehmen.

Verhalten nach Bränden

Wenn der Brand gelöscht wurde, ist natürlich die Hauptsache, dass alle Beteiligten wohlauf sind. Nichtsdestotrotz müssen auch nach dem Brand noch einige Punkte beachtet werden. Dazu zählt die Meldung an die Betriebsleitung und den Brandschutzbeauftragten. Das ist bei jedem noch so kleinen Brand unerlässlich. Versuchen Sie nach Möglichkeit, Folgeschäden durch Sichern des Unfallorts, Lüften und Entfernen von Löschwasser gering zu halten. Schließlich sollten Sie Brandmeldeanlagen und Löscheinrichtungen sofort wieder in Betrieb bringen. Bedenken Sie, dass Elektrogeräte vor dem Wiedereinsatz erst geprüft werden müssen.

Bloß nicht machen: im Brandfall einen Fahrstuhl benutzen.

Büro für Arbeit & Umwelt: Ihr zuverlässiger Partner im Brandschutz

Das Büro für Arbeit & Umwelt ist Ihr kompetenter Partner in Sachen Brandschutz. Unserer Service ist äußerst umfangreich und umfasst das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen sowie Brandschutzverordnungen genauso wie Mitarbeiterunterweisungen zum Brandschutz. So beschränken Sie die Brandgefahr in Ihrem Betrieb auf ein absolutes Minimum. Kontaktieren Sie uns bei Interesse gerne telefonisch, per Mail oder persönlich. Wir freuen uns, Ihnen ein individuelles Angebot machen zu dürfen!