Arbeitsunfall: Wer haftet?
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Arbeitsunfall: Wer haftet?

Die Gefahr, sich im Betrieb zu verletzen, besteht immer. In manchem Unternehmen ist es zwar wahrscheinlicher, dass ein gravierender Personenschaden eintritt, doch grundsätzlich kann es immer zu einem Arbeitsunfall kommen. Wenn dies der Fall ist und der Arbeitnehmer nicht nur Behandlungskosten, sondern womöglich noch Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordert, fragen sich viele, wer für diesen Arbeitsunfall die Haftung trägt.

Arbeitsunfall: Wann trägt der Arbeitgeber die Haftung?

Im Grunde genommen haben Sie als Arbeitgeber selten etwas zu befürchten. Da Sie in der Regel Ihre Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung zahlen, sind Sie auch für den Ernstfall abgesichert. Die Haftung im Falle eines Arbeitsunfalls übernimmt deshalb in der Regel nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherungsträger. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Sollten Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben, sind Sie nicht mehr davon ausgenommen, für den Arbeitsunfall und dessen Folgen zahlen zu müssen.

Grob fahrlässig ist das Verhalten eines Arbeitsgebers dann, wenn er sich der potentiellen Gefahren für den Arbeitnehmer bewusst ist, ebenso wie der Möglichkeiten, diese zu minimieren oder zu beseitigen und diese trotzdem außer Acht lässt. In diesem Fall geht der Arbeitgeber bewusst das Risiko ein, dass der Arbeitnehmer ernsthaft zu Schaden kommen kann. Trotzdem tragen Arbeitgeber oft auch dann nicht die Haftung für einen Arbeitsunfall, wenn dieser durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden ist. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an, der gerichtlich geregelt werden muss.

Handelt es sich hingegen um vorsätzliches Verhalten, macht sich der Arbeitgeber eindeutig strafbar. Sollten Sie sich beispielsweise bewusst darüber sein, dass Ihr Arbeitnehmer in einem Arbeitsumfeld arbeitet, das durch Gefahrstoffe, wie beispielsweise Asbest, kontaminiert ist und diesen weder mit der notwendigen Persönlichen Schutzkleidung ausstatten noch über die Gefahren informieren, machen Sie sich strafbar.

In diesem Moment nehmen Sie die gesundheitlichen Gefahren für Ihren Arbeitnehmer willentlich in Kauf und entscheiden sich vorsätzlich dafür, diesen nicht darüber zu unterrichten. Der Unterschied zu grob fahrlässigem Verhalten besteht darin, dass Sie bei vorsätzlichem Verhalten bereits wissen, dass hier definitiv eine gesundheitliche Gefahr droht.

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Zahlreiche Berufe erfordern das Anlegen persönlicher Schutzkleidung. Dies dient der Sicherheit aller Beteiligten.

Verpflichtende arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen

Unter welche Kategorie fällt es nun, wenn sich der Arbeitgeber nicht an die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen hält? Als Leitung eines Unternehmens sind Sie dafür verantwortlich, sich um den Arbeits– und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden zu kümmern.

Darunter fällt beispielsweise die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, in dem alle potentiellen Gefährdungen im Arbeitsumfeld schriftlich festgehalten und mögliche Vorkehrungsmaßnahmen ermittelt und dokumentiert werden.

Als Arbeitgeber sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei kann Ihnen beispielsweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) helfen. Die Einstellung einer FaSi ist für alle Betriebe ab einem Mitarbeiter verpflichtend. Hierbei steht es einem Arbeitgeber jedoch frei, eine FaSi selbst auszubilden oder fest einzustellen oder als externen Berater hinzuzuziehen.

Neben der Gefährdungsbeurteilung und der Einstellung einer Sicherheitsfachkraft sind Arbeitgeber ebenfalls dafür verantwortlich, eine Betriebsanweisung in Kombination mit einer Unterweisung aufzustellen. In Betriebsanweisungen werden nochmals alle wichtigen Informationen über den Umgang mit Gefahrenquellen übersichtlich angegeben, ebenso wie das Verhalten im Notfall. Eine Betriebsanweisung sollte nur in Kombination mit einer Unterweisung ausgehändigt werden, in der die notwendigen Hinweise nochmals ausführlicher erläutert werden und den Arbeitnehmern Raum für Fragen geboten wird.

Arbeitsunfall aufgrund fehlenden Arbeitsschutzes

Wenn Sie als Arbeitgeber nun die arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen nicht erfüllt haben und es zu einem Arbeitsunfall kam, tragen Sie dann die Haftung? Ja. Auch hier kann – wie bei allen Gesetzeslagen – dagegen vorgegangen werden und es kann sein, dass Sie nicht haften müssen und die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten übernimmt. Dies ist erneut vom Einzelfall abhängig, ähnlich wie es bei den Kategorisierungen in grob fahrlässig und vorsätzlich der Fall ist.

Doch es kann zweifellos mindestens ein Bußgeld auf Sie zukommen, wenn Sie sich nicht an die arbeitsschutzrechtlichen Vorlagen halten. Eine fehlende Gefährdungsbeurteilung kann beispielsweise zu Strafen bis zu 5.000€ führen. Und damit allein sind Sie, im Falle eines Arbeitsunfalls aufgrund fehlenden Arbeitsschutzes, nicht aus dem Schneider. Je nach Einzelfall kann es sich hierbei sogar um einen Straftatbestand halten, der mit einer Freiheitsstrafe quittiert wird.

Es zeigt sich: Etwas Eindeutiges über Haftbarkeit im Falle eines Arbeitsunfalls zu sagen, ist nicht so einfach, da immer der Einzelfall betrachtet werden muss. Fragen, wie „Waren Sie sich der Gefahren für Ihre Arbeitnehmer bewusst?“ müssen beantwortet und das Arbeitsumfeld eingehend betrachtet werden.

Neben den potentiellen rechtlichen Folgen sagt einem aber auch der gesunde Menschenverstand, dass man die Gesundheit anderer Menschen nicht wissentlich beeinträchtigen sollte. Auch profitieren Sie als Arbeitgeber von gesunden und glücklichen Mitarbeitern, weshalb Arbeitsschutz in jedem Unternehmen großgeschrieben werden sollte.

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Die Arbeit mit Maschinen oder auf Gebäuden birgt viele Gefahren. Sichern Sie Ihre Arbeitnehmer so gut es nur geht, um Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Arbeitsschutz mit der BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH

Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung oder Betriebsanweisung benötigen, stehen wir von der BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH Ihnen immer gerne zur Verfügung. Auch können Sie bei uns eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit einstellen, die zu Ihnen in den Betrieb kommt und Sie bei der Erfüllung aller arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen unterstützt.

Wir können sehr gut verstehen, wenn die ganzen Gesetzeslagen Sie zu überwältigen drohen. Wie wäre es deshalb mit dem Besuch einer unserer Schulungen, sodass Sie in Zukunft selbst den vollen Überblick haben? Wenn Sie an einem unserer Angebote Interesse haben oder noch Fragen stellen möchten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!