Asbest bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten
Nicht alles, was alt ist, ist auch gut: In vielen Altbauten findet man bis heute Überreste des Baumaterials Asbest. In den 60er und 70er Jahren wurde es sehr oft verwendet, zum Beispiel zur Isolierung von Wärme, Feuchtigkeit oder Schall. Was man damals noch nicht wusste: Die mineralische Naturfaser ist krebserregend und kann Asbestose, eine Lungenkrankheit, und sogar Lungenkrebs verursachen. Seit dem 1. Januar 2005 gilt ein europaweites Herstellungs- und Sanierungsverbot für Asbest. Doch was passiert mit dem Asbest, der schon vorher verbaut wurde? Das erklären wir Ihnen heute.
Asbest in alten Gebäuden
Grundsätzlich unterscheidet man bei Asbestprodukten zwischen zwei Kategorien. Es gibt Spritzasbest und Asbestzementprodukte. Spritzasbeste sind schwach gebundene Produkte mit relativ hohem Asbestgehalt und geringer Faserbindung. Asbestzementprodukte sind Produkte mit einem Asbestgehalt von weniger als 20% und starker Faserbindung. Im Tiefbau und Außenbereich von Hochbauten werden fast ausschließlich letztere eingesetzt. Innerhalb von Gebäuden werden beide Produkte verwendet.
Asbestzement gilt als weniger gefährlich als Spritzasbest, erkennbar an dem niedrigeren Asbestgehalt und der starken Faserbindung. Gefährlich wird es erst, wenn das Material bearbeitet oder beschädigt wird und es zur Faserfreisetzung kommt. Das Einatmen dieser freigesetzten Fasern ist, was Asbestkrankheiten verursacht. Spritzasbest mit leichter Faserbindung ist schon bei geringsten Beanspruchungen sehr gefährlich.
Gebäude, in denen Asbest verbaut ist, müssten anhang eines Formblattes bewertet werden, um zu eruieren, ob das Gebäude saniert werden muss oder nicht. Die folgenden Punkte werden bei einer Bewertung beachtet:
- Art der Asbestverwendung
- Asbestart
- Struktur der Oberfläche des Asbestprodukts
- Oberflächenzustand des Asbestprodukts
- Beeinträchtigung des Asbestprodukts von außen
- Raumnutzung
- Lage des Asbestprodukts
Jeder dieser Punkte wird von einer fachkundigen Person untersucht und bewertet, das nennt man Gefährdungsbeurteilung. Ergibt sich aus dieser Bewertung eine Punktzahl über 80, so muss das Gebäude umgehend saniert werden. Ist das nicht unmittelbar möglich, so muss für Schutzmaßnahmen gesorgt werden. Bei Punktzahl 70-79 muss das Gebäude alle zwei Jahre neu bewertet werden. Bei weniger als 70 Punkten nur alle fünf Jahre.
Was tun, wenn saniert werden muss?
Ist eine Sanierung notwendig, so bleiben dem Besitzer des Gebäudes drei Möglichkeiten. Der Asbest wird vollständig entfernt. Das ist allerdings sehr kostenaufwändig und dauert. Daher lautet eine Alternative, den Asbest mit schützendem Material zu bedecken – was allerdings den Nachteil zufolge hat, dass das Produkt weiterhin im Gebäude bestehen bleibt – eben unter einer Schutzschicht. Die dritte Möglichkeit ähnelt der zweiten: Der Asbest wird räumlich abgetrennt. Das hat allerdings auch den Nachteil, dass der Stoff weiterhin im Gebäude bleibt.
Solche Arbeiten, abgekürzt mit ASI für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten dürften nur geeignete Firmen durchführen. Wenn Spritzasbest abgetragen wird, muss so eine Firme über eine bestimmte Zulassung verfügen. Ferner müssen ASI-Arbeiten beim Gewerbeaufsichtsamt sowie bei der Berufsgenossenschaft sieben Tage vor Arbeitsbeginn angemeldet werden.
Was passiert mit dem Asbest?
Bezüglich der Entsorgung ist zu beachten, dass alle Asbestabfälle und damit auch Asbestzement seit dem 01.01.2002 als „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ gelten. Grundsätzlich ist beim Umgang mit Asbest wichtig zu wissen, dass stets ein einteiliger Ganzkörperschutzanzug getragen werden muss, um Langzeitschädigungen auszuschließen. Bei Endreinigung und Abfallbeseitigung kommen noch Atemschutzgeräte dazu. Nach Abbau folgt eine Grundreinigung der Arbeitsbereiche, um eventuelle Rückstände von Asbest zu entfernen. Ausgebaute Asbestprodukte dürfen nicht wieder verwendet werden.
Bei weiteren Fragen zum Thema Asbest und ASI-Arbeiten kann Ihnen Bau-RS gerne weiterhelfen. Sie erreichen uns persönlich in Remscheid, per Telefon oder per Mail. Einer unserer kompetenten Mitarbeiter widmen sich gerne Ihrem Anliegen.