Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa-Ausbildung) setzt bestimmte berufliche Qualifikationen und Praxiserfahrungen voraus. Sie richtet sich in erster Linie an Personen mit einer abgeschlossenen technischen oder naturwissenschaftlichen Berufsausbildung sowie mehrjähriger Berufserfahrung. Auch für Quereinsteiger ohne Meistertitel gibt es Möglichkeiten, sofern sie die formalen und fachlichen Anforderungen erfüllen. Sollten Sie einen anderen als die oben genannten Abschlüsse haben, sprechen Sie uns an!
Grundvoraussetzung ist in der Regel:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten technischen Beruf oder ein technisches bzw. naturwissenschaftliches Studium,
- mindestens vier Jahre praktische Berufserfahrung in diesem Bereich.
Zugelassen werden unter anderem:
- Meister,
- Techniker,
- Ingenieure,
- Personen mit einem einschlägigen Hochschulabschluss,
- in Einzelfällen auch erfahrene Fachkräfte aus verwandten Berufen, sofern sie über ausreichende Praxiskenntnisse verfügen.
Wichtig ist zudem die Bereitschaft, sich intensiv mit sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und organisatorischen Themen auseinanderzusetzen. Die Ausbildung selbst ist modular aufgebaut, praxisnah gestaltet und ermöglicht einen strukturierten Einstieg in die Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft – auch für Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten. Dafür bieten wir bei BAU ARBEITSSCHUTZ ein spezialisiertes Weiterbildungsangebot in Nordrhein-Westfalen.