Arbeitsschutz beim Einsatz von Fremdfirmen
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Arbeitsschutz beim Einsatz von Fremdfirmen

Der Einsatz von Fremdfirmen ist in vielen Branchen gang und gäbe. Gemeint ist die Tätigkeit betriebsfremder Mitarbeiter in einem Unternehmen. Diese externen Mitarbeiter kennen sich im Vergleich zu unternehmensinternen Beschäftigten meist schlechter im jeweiligen Betrieb aus. Dadurch sind diese einem tendenziell höheren Unfallrisiko ausgesetzt. Arbeitgeber sind sowohl für den Arbeitsschutz interner als auch externer Mitarbeiter verantwortlich. Hier erfahren Sie mehr zum Arbeitsschutz beim Einsatz von Fremdfirmen.

Fremdfirmen und Unfallrisiken

Externe Mitarbeiter sind vor ihrem ersten Einsatz in einem Betrieb zunächst schlechter mit betriebsspezifischen Bedingungen vertraut als unternehmensinterne Mitarbeiter. Dadurch können gefährliche Situationen entstehen. Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber jedoch zum Arbeitsschutz aller Beschäftigten verpflichtet. Dabei spielen angemessene Unterweisungen eine tragende Rolle. Dies trifft beispielsweise vor allem im Umgang mit Gefahrstoffen zu, ist aber auch in anderen Belangen erforderlich. So müssen betriebsfremde Mitarbeiter vor ihrem Einsatz im Unternehmen mit den jeweiligen Gefährdungen und Sicherheitsrisiken  vertraut gemacht werden.

Betrieblicher Arbeitsschutz

In Deutschland wird der Arbeitsschutz in erster Linie durch das sogenannte Arbeitsschutzgesetz geregelt. Es umfasst unter anderem die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Diese beziehen sich sowohl auf interne Mitarbeiter eines Unternehmens als auch auf betriebsfremde Beschäftigte. Dabei spielen Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Unterweisungen eine tragende Rolle. Die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten soll dabei stets gewahrt werden.

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Unterweisungen spielen im Arbeitsschutz eine tragende Rolle. Bei dem Einsatz von Fremdfirmen sind angemessene Unterweisungen unentbehrlich.

Wozu eigentlich Fremdfirmen?

Externe Mitarbeiter tragen zu einem erhöhten Unfallrisiko bei. Wozu also der Einsatz von Fremdfirmen? Häufig kommt es schlichtweg aufgrund von Zeit- oder Personalmangel zu der Bestellung unternehmensexterner Mitarbeiter. Reinigungsarbeiter werden besonders häufig an externe Dienstleiter ausgelagert. In manchen Fällen fehlt es auch an erforderlichem Expertenwissen. Gerade auf Baustellen treffen oft Beschäftigte vieler verschiedener Unternehmen aufeinander. Um ein möglichst sicheres Arbeiten dennoch zu gewährleisten, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) bestellt werden.

Fremdfirmenkoordinator

In Bezug auf das erhöhte Unfallrisiko durch den Einsatz von Fremdfirmen kann der sogenannte Fremdfirmenkoordinator Abhilfe schaffen. Die Betriebsfremden müssen vor der Arbeitsaufnahme stets angemessen unterwiesen werden. Der Fremdfirmenkoordinator besitzt eine Weisungsbefugnis. Seine Anweisungen gelten als zu beachtende Vorschriften. Die Aufgaben eines Fremdfirmenkoordinators umfassen neben Untereisungen und Einweisungen auch die Erstellung von Ablaufplänen, die Überwachung von Sicherheitsmaßnahmen und die Erarbeitung entsprechender Regeln und Verträge. Ein Fremdfirmenkoordinator koordiniert und kontrolliert also den Einsatz externer Mitarbeiter. Dafür sollte dieser sich mit betriebsspezifischen Abläufen bestens auskennen.

Fremdfirmenmanagement

Die manuelle Organisation des Einsatzes von Fremdfirmen kann sehr aufwendig sein. Hier kann eine Software für Fremdfirmenmanagement Abhilfe schaffen. Darunter beispielsweise die benutzerfreundliche Arbeitsschutzsoftware von RISK-Project. Das Software-Modul zum Fremdfirmenmanagement garantiert eine effiziente sowie sichere Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Die Software ermöglicht eine Vernetzung mit allen Unternehmen und Mitarbeitern. Arbeitsschutzrelevante Unterweisungen können ganz ohne lästigen Papierkram dokumentiert und kontrolliert werden. Letztere können zudem vor Arbeitsantritt selbstständig über das E-Learning-Modul erfolgen.

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Aufwendige manuelle Unterweisungen können durch eine Software für Fremdfirmenmanagement erleichtert werden. Die Durchführung, Dokumentation und Kontrolle arbeitsschutzrelevanter Unterweisungen kann dadurch ganz ohne lästigen Papierkram erfolgen.

Arbeitsschutz mit der BAU UNTERNEHMENSGRUPPE

In Sachen Arbeitsschutz sind wir von den BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH genau der richtige Ansprechpartner. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich unserer vielfältigen Leistungen rund um die Themen Arbeitssicherheit, Baustellensicherheit und Explosionsschutz. Bei Interesse können Sie uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

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