Baustellensicherheit
Die Bauwirtschaft ist einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Deutschland, aber auch einer der gefährlichsten. Aus diesem Grund existieren verschiedene Vorgaben, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten auf Baustellen regeln. Wir erklären, was die Arbeit auf Baustellen so gefährlich macht und welche Gesetzestexte Sie für die Beachtung der Baustellensicherheit kennen müssen.
Baustellensicherheit: Diese Gefahren lauern auf der Baustelle
Die Arbeit auf Baustellen ist gefährlich. Das zeigt ein Blick auf die Zahlen der Arbeitsunfälle, die sich jedes Jahr auf dem Bau ereignen. Tatsächlich ist die Unfallgefahr auf der Baustelle doppelt so hoch wie in der gesamten gewerblichen Wirtschaft. Potenzielle Sicherheitsrisiken, mit denen die Bauarbeiter konfrontiert werden, sind vielfältig. So sind diese oft hohen körperlichen Beanspruchungen, ungünstigen Witterungseinflüssen und enormem Zeit- und Leistungsdruck ausgesetzt. Hinzu kommt, dass die Kommunikation untereinander oft nicht einwandfrei funktioniert, da die Beschäftigten nicht selten verschiedenen Nationalitäten angehören und unterschiedliche Sprachen sprechen. Darüber hinaus verfügen die Arbeiter teilweise nur über eine unzureichende Qualifikation und wurden nicht umfassend in die Bedienung der Maschinen eingewiesen. Hochgelegene Arbeitsplätze, herabfallende Gegenstände und ein hoher Lärmpegel bergen zusätzliche Risiken.
Dabei wären die meisten Unfälle, die sich auf der Baustelle ergeben, sogar vermeidbar gewesen. Grund für diese waren fast immer Planungs- und Organisationsfehler. Umso wichtiger ist eine gewissenhafte Umsetzung der verschiedenen Gesetze und Vorschriften zur Baustellensicherheit.
Die Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung ist das Regelwerk für die Baustellensicherheit. Sie enthält diverse Vorschriften, Regeln und Praxishilfen für die Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Dabei nimmt sie den Bauherrn bei der sicherheits- und gesundheitsgerechten Planung und Durchführung von Bauvorhaben in die Pflicht. Da auf Baustellen häufig Arbeiter von mehreren Baufirmen zum Einsatz kommen, schenkt die Baustellenverordnung diesem Aspekt besondere Aufmerksamkeit. Sie erläutert die Relevanz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
Die Arbeitsstättenverordnung
Konkrete Hinweise zu Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten auf Baustellen macht auch die Arbeitsstättenverordnung. Diese widmet sich zunächst den besonderen Gegebenheiten, die sich aus der Arbeit im Freien ergeben und macht entsprechende Angaben zu Witterungsschutz, Pausenräumen und Trinkwasserversorgung. Ein weiterer zentraler Aspekt stellt die Absturzsicherung bei Arbeiten in der Höhe sowie bei der Gefahr von herabstürzenden Gegenständen dar. Die Bereitstellung von geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung formuliert nur allgemeine Schutzziele und Anforderungen. Konkretisiert werden sie von den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Derzeit existieren 21 verschiedene Technische Regeln für Arbeitsstätten, darunter auch solche, die detaillierte Verhaltensangaben zur Baustellensicherheit machen. Hier ist zum einen die ASR A2.1 zu nennen, die konkrete Angaben zum Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen macht. Einen Sonderfall, nämlich die Straßenbaustellen, behandelt die im Dezember 2018 erschienene ASR A5.2.
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