Betrieblicher Ersthelfer

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Gesundheitsgefahren und Sicherheitsrisiken im Betrieb so weit wie möglich einzudämmen. Kommt es dennoch zum Unfall, müssen sie dafür sorgen, dass die Erste Hilfe gewährleistet ist. Dabei kommt dem betrieblichen Ersthelfer eine zentrale Bedeutung zu.

Was ist ein betrieblicher Ersthelfer?

Betriebliche Ersthelfer sind für die Erstversorgung der Verletzten zuständig, wenn sich im Unternehmen ein Arbeitsunfall ereignet. Sie führen also alle Maßnahmen durch, die bis zum Eintreffen von Notarzt oder Rettungssanitäter nötig sind, um eine stabile Lage des Betroffenen zu gewährleisten. Das umfasst bspw. die Einrichtung der stabilen Seitenlage, das Anlegen eines Druckverbands oder auch die Einleitung der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Wichtige Angaben zum Einsatz betrieblicher Ersthelfer macht die DGUV Vorschrift 1. Sie enthält die „Grundsätze der Prävention“ und gilt damit als die wichtigste der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften. Die DGUV V1 verpflichtet alle Arbeitgeber mit mindestens zwei Beschäftigten dazu, einen betrieblichen Ersthelfer zur Verfügung zu stellen.

Wie viele Ersthelfer sind erforderlich?

Der betriebliche Ersthelfer muss die Möglichkeit haben, innerhalb kürzester Zeit den Ort zu erreichen, an dem sich ein Arbeitsunfall ereignet hat. In Betrieben mit mehreren hundert Mitarbeitern reicht folglich nicht nur eine einzige Person aus, um im Ernstfall eine funktionierende Erste Hilfe zu gewährleisten. Auch hier machen die Berufsgenossenschaften konkrete Vorgaben: So müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern fünf Prozent davon über eine Ersthelferausbildung verfügen. Da die Unfallgefahr in anderen Betrieben in der Regel höher ist, sind es hier zehn Prozent. Die Zahl richtet sich jedoch immer nach der maximalen Anzahl der Mitarbeiter, die gleichzeitig am Arbeitsplatz anwesend sind, nicht nach der Gesamtzahl aller Beschäftigten. In Kindertageseinrichtungen muss sogar in jeder Kindergruppe ein Betreuer zugleich betrieblicher Ersthelfer sein. Von dieser Regelung darf nur in Ausnahmefällen und nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Berufsgenossenschaften abgewichen werden.

Wie wird man Ersthelfer?

Im Grunde genommen kann jeder, der im Betrieb tätig ist, betrieblicher Ersthelfer werden, sogar der Chef selbst. Dazu muss die Person jedoch über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Diese erfolgt meist im Rahmen eines neunstündigen Erste-Hilfe-Kurses, welcher von einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigen Stelle durchgeführt wurde. Verfügt einer der Beschäftigten bereits über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung, ist die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs nicht zusätzlich erforderlich. Neben der Grundausbildung muss der Ersthelfer seine Kenntnisse im Rahmen einer Fortbildung auffrischen. Dieser Aufbaukurs besteht ebenfalls aus einem neunstündigen Seminar und ist alle zwei Jahre fällig.