Betriebsarzt

Gesundheitliche Belastungen können in Unternehmen jeder Art und Größe auftreten. Entsprechend wichtig ist es, sich von einer Fachkraft im medizinischen Arbeitsschutz hinsichtlich möglicher Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten beraten zu lassen. Für diese wichtige Aufgabe ist der Betriebsarzt zuständig.

Was ist ein Betriebsarzt?

Der Betriebsarzt ist für die arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen zuständig. Er ist auch unter der Bezeichnung Arbeitsmediziner oder Facharzt in der Arbeitsmedizin bekannt. Der Betriebsarzt kann direkt im Unternehmen tätig sein oder extern eingesetzt werden. Für welches Modell sich ein Arbeitgeber auch entscheidet – verpflichtend ist die Bestellung eines Betriebsarztes allemal. Das ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Der Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber somit bei der Erfüllung seiner arbeitsmedizinischen Pflichten. Das dient der wirksamen Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen.

Der Betriebsarzt und seine Aufgaben

Der Betriebsarzt nimmt in erster Linie eine beratende Funktion im Unternehmen ein. Er pflegt einen engen Kontakt zu Arbeitgeber, Arbeitnehmern, Fachkraft für Arbeitssicherheit und anderen Medizinern, um diese bei den Themen Arbeitssicherheit, Gesundheitsförderung und menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung mit seinem spezifischen Fachwissen zu unterstützen. Auch bei der Arbeitsstättenbegehung und der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sollte der Betriebsarzt unbedingt teilnehmen, da er die Arbeitsbedingungen aus arbeitsmedizinischer Sicht beurteilen kann wie kein zweiter. Desweiteren fungiert er als wichtiger Ansprechpartner für die Arbeitnehmer und führt Beratungsgespräche zu Themen wie arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutzimpfungen durch. Der Betriebsarzt ist aber durchaus auch behandelnd tätig. So ist er für die Einstellungsuntersuchung zuständig. Im Rahmen derer wird geprüft, ob ein potentieller neuer Mitarbeiter die körperlichen und psychischen Voraussetzungen mitbringt, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind. Auch die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen fällt in seinen Aufgabenbereich. Dabei unterliegt der Betriebsarzt genau wie jeder andere Mediziner auch der ärztlichen Schweigepflicht.

Wie wird man Betriebsarzt?

Der Arbeitgeber darf nur Mediziner als Betriebsarzt einstellen, die über eine entsprechende Zusatzqualifikation verfügen. Diese erwerben sie nach erfolgreich abgeschlossenem Medizinstudium wahlweise durch eine fünfjährige Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin oder mit dem Besuch einer einjährigen Weiterbildung, mit deren Abschluss man die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erwirbt. Voraussetzung dafür ist jedoch eine bereits vorhandene Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. Zusätzlich muss in beiden Fällen vorab ein neunwöchiger Kurs besucht werden, in dem man Grundkenntnisse zu Themen wie Arbeitsmedizin, Ergonomie und Recht erwirbt.