Gefahrstoffe
Viele Unternehmen verarbeiten oder stellen chemische Stoffe her, welche durch die EU-Chemikalienverordnung als Gefahrstoffe eingestuft werden. Sobald ein Mitarbeiter mit diesen Stoffen in Berührung kommt oder sie ihn in seiner unmittelbaren Umgebung schädigen könnten, sind hier bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die dem Arbeiterschutz obliegen.
Die Gefahrstoffverordnung – Kennzeichnung
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die Grundlage für die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hier ist gesetzlich genau festgelegt, welche Stoffe als gefährlich gelten, sodass dahingehend Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter getroffen werden können. Hierzu gehört beispielsweise die gesetzlich verpflichtete Kennzeichnung durch standardisierte Gefahrsymbole.
Eigenschaften von Gefahrstoffen
Laut Gefahrstoffverordnung sind Stoffe, deren Zubereitungen und Erzeugnisse am Arbeitsplatz als gefährlich einzustufen, wenn diese bestimmte Eigenschaften besitzen, die die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter gefährden können. Um als Gefahrstoff zu gelten, muss dieser eine der folgenden Eigenschaften erfüllen:
- explosionsfähig, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich
- giftig, sehr giftig
- gesundheitsschädlich, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd
- ätzend
- reizend, sensibilisierend
- umweltgefährdend
Bei der Bestimmung ist die Betonung der Potenzialität besonders wichtig, denn auch wenn der Umgang mit Gefahrstoffen für manche Mitarbeiter zunächst ungefährlich wirkt, ist die Gefährdung trotzdem latent vorhanden.
Schutz vor Gefahrstoffen – Gefahrstoffmanagement
Um den Schutz der Mitarbeiter gewährleisten zu können, ist ein Gefahrstoffmanagement unabdingbar. Dazu gehört die Aufstellung eines Gefahrstoffkatasters. Hierunter ist eine Auflistung aller Gefahrstoffe zu verstehen, die in einem Unternehmen eingesetzt werden. Das Gefahrstoffkataster muss immer auf dem aktuellen Stand sein.
Da das wichtigste Anliegen der Schutz der Mitarbeiter ist, kommt der Durchführung von Schutzmaßnahmen eine essenzielle Bedeutung zu. Nach Ermittlung der Gefahrstoffe müssen diese während der Arbeit kontinuierlich dokumentiert, analysiert und bewertet werden, um bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Das kann beispielsweise die Messung der Gefahrstoffkonzentration in der Atemluft sein, welcher die Mitarbeiter ausgeliefert sind.
In diesem Zusammenhang sind Betriebsanweisungen zu erstellen, sodass die Mitarbeiter wichtige Informationen zu Gefahrstoffen immer griffbereit haben. Dazu gehören auch der Unterricht und eine fachkundige, detaillierte Unterweisung. Gerade hier müssen Mitarbeiter auf den Ernstfall vorbereitet werden, sodass sie bei einem Unfall genau wissen, welche Regeln für das Verhalten im Gefahrenfall gelten, wie sie sich selbst schützen können und wie sie Erste Hilfe leisten.