Wie reinige ich meine Arbeitskleidung richtig?
Arbeitsschutz

Wie reinige ich meine Arbeitskleidung richtig?

Reinigung und Pflege der Arbeitskleidung sind wichtig, damit diese ihre repräsentativen und dienstlichen Pflichten zuverlässig und langanhaltend erfüllen kann. Schließlich macht ein ausgeblichener Anzug bei einem Bankangestellten nicht gerade einen guten Eindruck und insbesondere, wenn man auf der Arbeit mit Gefahrstoffen in Berührung kommt, ist es unerlässlich, dass die Arbeitskleidung ihre Schutzfunktion erfüllt und diese nicht durch Verschmutzungen eingeschränkt wird. Wer für die Reinigung aufkommen muss und wo man diese am besten durchführt, haben wir für Sie im Überblick.

Wer zahlt die Reinigung?

Die Beantwortung dieser Frage ist davon abhängig, um welche Art von Arbeitskleidung es sich konkret handelt. Ist das Tragen von Schutzkleidung beruflich vorgeschrieben, muss der Arbeitgeber für Pflege und Reparatur dieser aufkommen. Selbiges gilt für Hygienekleidung, insbesondere in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, da es im Interesse des Unternehmers ist, dass Angestellte die Lebensmittel nicht aufgrund schmutziger Kleidung verunreinigen. Für gewöhnlich besteht in diesen Betrieben ohnehin eine Regelung, dass Schutzkleidung in regelmäßigen Abständen zentral gesammelt und fachmännisch gewaschen wird.

Wird im Beruf lediglich normale Dienstkleidung ohne PSA (Persönliche Schutzausrüstung) getragen, ist der Arbeitgeber strenggenommen nicht dazu verpflichtet, diese kostenlos zur Verfügung zu stellen und zu reinigen. In mehreren Gerichtsverfahren, bei denen Kläger nicht dazu bereit waren, ihre Berufskleidung auf eigene Kosten zu säubern, fiel das Urteil jedoch zu deren Gunsten aus. In jedem Fall haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Berufskleidung steuerlich geltend machen, ganz egal, ob sie diese im privaten Haushalt waschen oder professionell reinigen lassen.

Für Kleidungstücke, die aus rein repräsentativen Gründen getragen werden, muss der Arbeitnehmer in voller Höhe für die Kosten aufkommen und kann diese nicht von der Steuer absetzen, wenn sie auch privat genutzt werden kann. Nichtsdestotrotz ist es im Sinne des Arbeitgebers, auf ein gepflegtes Erscheinungsbild seiner Angestellten zu achten, da dieses sich unmittelbar auf das Image des Unternehmens auswirkt.

Kann Arbeitskleidung privat gewaschen werden?

Weist die Arbeitskleidung nur leichte oder unbedenkliche Verschmutzungen auf, kann diese problemlos in der heimischen Waschmaschine gesäubert werden. In den meisten Fällen ist dies jedoch nicht zu empfehlen, so beispielsweise, wenn einzelne Kleidungsstücke mit Gefahrstoffen in Berührung gekommen sind. Reste davon können sich in dem Gerät festsetzen und die ganze Familie belasten. Nicht selten reicht auch schlichtweg die Waschleistung der Maschine nicht aus. Das kann zum Beispiel in Pflegeberufen der Fall sein, wo der Arbeitgeber mit hartnäckig anhaftenden Körperflüssigkeiten zu tun hat. Industriemaschinen sind für solche Fälle wesentlich besser gerüstet und verfügen zusätzlich über eine Imprägnierfunktion, die gerade bei Chemikalienschutzkleidung notwendig ist, um die Schutzwirkung zu erhalten. Generell sollte PSA immer in die Hände professioneller Textilpfleger gegeben werden, damit eine Kontaminierung mit gefährlichen Substanzen ausgeschlossen werden kann. Dies gilt auch für Warnkleidung, die oft auf Baustellen Verwendung findet, da nicht abzuschätzen ist, wie sich Waschen und Schleudern auf die reflektierende Funktion auswirken. Außerdem kann auch hier ein Kontakt mit Gefahrenstoffen nicht ausgeschlossen werden. Gehen Sie deshalb lieber auf Nummer Sicher und lassen Sie als verantwortungsvoller Arbeitgeber die Dienstkleidung Ihrer Angestellten professionell reinigen – zum Wohle Ihrer Mitarbeiter und nicht zuletzt auch Ihrer Firma.

Für mehr Informationen zu diesem Thema steht Ihnen unserer kompetenten Mitarbeiter gerne zur Verfügung!