Schall- und Vibrationsschutz: Gesundheitsgefahren vermeiden
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, das Risiko von gesundheitlichen Gefahren für Ihre Mitarbeiter zu minimieren oder bestenfalls vollständig zu beseitigen. Ein von Lärm und Vibrationen geprägter Arbeitsplatz kann schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben. Diese rechtliche Verpflichtung kommt aber nicht nur den Mitarbeitern, sondern auch ihren Vorgesetzten zu gute. So trägt ein gesunderhaltender, sicherer Arbeitsplatz zu mehr Motivation und Produktivität der Beschäftigten bei.
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Mitarbeiter einen ausreichenden Schall- und Vibrationsschutz genießen? Im Folgenden klären wir Sie über Grenzwerte, entsprechende Maßnahmen und weitere Fragen auf.
Gesundheitsgefahren
Die Folgen einer starken Lärm- oder Vibrationsbelastung sind vielseitig. Einerseits kann häufiger Lärm zu Stress und Konzentrationsschwierigkeiten der betroffenen Mitarbeiter führen. Letzteres beeinflusst in der Regel die Gesamtproduktivität des jeweiligen Unternehmens. Andererseits können Schall und Vibrationen auf Dauer eine Vielzahl an gesundheitlichen Schäden auslösen. Lärmschwerhörigkeit ist beispielsweise eine sehr häufige Berufskrankheit. Vibrationen können unter Umständen Muskelerkrankungen sowie neurologische Störungen hervorrufen. Diese werden am häufigsten durch Arbeitsmaschinen in den Tätigkeitsbereichen der Landwirtschaft oder der Bauindustrie ausgelöst.
Gesetzliche Grundlagen
Der Schall- und Vibrationsschutz in Unternehmen unterliegt gewissen rechtlichen Verordnungen. Als Arbeitgeber müssen Sie einiges beachten. Eine wichtige Grundlage bildet die sogenannte „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ (LärmVibrationsArbSchV). Diese trat im März 2007 in Kraft und gilt seither als nationales Recht.
Hersteller von geräuschproduzierenden Maschinen müssen im Bezug auf Schall- und Vibrationsschutz ebenfalls gewisse Vorgaben einhalten. Die Richtlinie 2000/14/EG verpflichtet hierbei zu Grenzwerten und entsprechenden Kennzeichnungen.
Schall- und Vibrationsmessung in Unternehmen
Eine Schall- und Vibrationsmessung dient der Beantwortung der Frage, ob und wenn ja welche Maßnahmen im jeweiligen Unternehmen getroffen werden müssen. Der bestehende Zustand wird dazu mit dem gewünschten Zustand verglichen. Eine solche Lärmmessung erfolgt in der Regel durch geschultes Personal. Das Ziel einer Schall- und Vibrationsmessung ist die Optimierung der Arbeitsbedingungen durch entsprechende Maßnahmen.
Grenzwerte
Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen beinhaltet unter anderem Grenzwerte der Schall- und Vibrationsbelastung am Arbeitsplatz. Im Bezug auf Lärm beträgt der obere Auslösewert 85 dB(A) beziehungsweise 137 dB(C). Im Bezug auf Ganzkörpervibrationen liegt der Beschleunigungsauslösewert bei 0,5 m/s ².
Maßnahmen im Schall- und Vibrationsschutz
Je nach Ergebnis der Schall- und Vibrationsmessung können unterschiedliche Vorgehensweisen gefragt sein. Oberste Priorität sollte immer die Substitution der Gefahrenquellen darstellen. Dazu eignet sich beispielsweise die regelmäßige Wartung lärmproduzierender Maschinen. In der Regel ändert sich nämlich die Schallemission im Laufe der Zeit. Auf Dauer werden die Maschinen oft lauter.
Des Weiteren gibt es Maßnahmen, welche trotz gescheiterter Vermeidung des Lärms an der Entstehungsstelle Abhilfe schaffen können. Darunter beispielsweise eine Schalldämpfung durch Gummielemente oder räumliche Unterteilungen. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Beschäftigten ausreichenden vor Schall und Vibrationen zu schützen, ist Persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Diese muss der Arbeitgeber den betroffenen Mitarbeitern in Form von Gehörschutz zur Verfügung stellen.
Folgen des Schall- und Vibrationsschutzes
Die Einführung der verpflichtenden Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung bringt neben positiven Folgen für die Mitarbeiter und Leitung eines jeweiligen Unternehmens auch gesamtgesellschaftliche Vorteile mit sich. Ein Rückgang in durch schall- und vibrationsbedingte Erkrankungen entlastet die Sozialsysteme. Ziel der Verordnung ist es unter anderem, die weitverbreitete Lärmschwerhörigkeit zu minimieren. Diese belastet als eine der häufigsten Berufskrankheiten die Kassen der gesetzlichen Unfallversicherungen.
Schall- und Vibrationsmessung mit dem Büro für Arbeit & Umwelt
Bei weiteren Fragen zum Thema Schall- und Vibrationsschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden. Unser Team der Büro für Arbeit & Umwelt Managementsysteme GmbH berät Sie gerne zu unseren vielfältigen Leistungen. Dazu gehören auch Maßnahmen im Bereich des Schall- und Vibrationsschutzes. So kommen unsere geschulten Arbeitsschutzexperten gerne in Ihren Betrieb, um eine Schall- und Vibrationsmessung durchzuführen. Im Anschluss beraten wir Sie ausführlich zu notwendigen Maßnahmen, die es zu treffen gilt, um das Risiko für die betroffenen Beschäftigten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per E-mail oder über unser Kontaktformular.
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