Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung dieser Fälle eine Verordnung mit dem langen Titel „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ (LärmVibrationsArbSchV) gegeben. Diese Verordnung beinhaltet Grenzwerte, die am Arbeitsplatz nicht zu überschreiten sind.
Im Volksmund wird auch eine solche Anwendung auch Lärmmessung genannt. Sie kann im sämtlichen Geschäftsbranchen erfolgen: Egal, ob im Büro oder in einer Fabrikhalle. Ein geschulter Mitarbeiter übernimmt die Messung der Raumakustik und vorhandene Vibrationen und ermittelt die Ist-Werte der vorhandenen Lärmbelastung, um sie anschließend mit dem Soll-Wert abzugleichen. Nachfolgend können Maßnahmen getroffen werden.
Eine kostengünstige Lösung wäre Gehörschutz, doch ist diese Maßnahme eher eine Übergangslösung. Und Vibrationen werden damit auch nicht beseitigt.
Wir empfehlen, an der Quelle anzusetzen und das Problem an der Wurzel zu bekämpfen. Besonders am Schreibtisch würde Gehörschutz auch eher das eigentliche Ziel verfehlen.
Das Ziel einer richtigen Schall- und Vibrationsbewertung ist es des Weiteren nicht, den Lärm und Vibrationen für Ihre Mitarbeiter erträglich zu machen, sondern ideale Arbeitsbedingungen zu schaffen, der sich in der Produktivität Ihrer Wertschöpfung widerspiegeln soll und auch wird.