Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)

Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind Teil der Unfallverhütungsvorschriften. Diese wurden von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassen. Damit kommen die Berufsgenossenschaften ihrem Auftrag gemäß $14 SGB VII nach, der Entstehung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorzubeugen. Für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften sind die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften rechtlich bindend. Aufsichtspersonen überprüfen deren Einhaltung und Umsetzung.

BGV werden zu DGUV

Mit der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern wurde die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Vorschriften- und Regelwerke notwendig. Vor diesem Hintergrund hat man die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften im Mai 2014 in das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) überführt. Damit einher ging auch eine Neuordnung der einzelnen Vorschriften. Diese lassen sich nun anhand einer zweistelligen Ziffer von 1 bis 84 eindeutig identifizieren. Damit verlieren Kürzel wie BGV/GUV-V ihre Gültigkeit.

Inhalte

Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften enthalten sämtliche Hinweise dazu, wie man einen Arbeitsplatz möglichst gesund und sicher gestalten kann. Das umfasst ganz unterschiedliche Aspekte, angefangen bei Erste-Hilfe-Maßnahmen über die arbeitsmedizinische Vorsorge bis hin zu Möglichkeiten der sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen in den spezifischen Branchen. Dabei gelten nicht für alle Berufsgenossenschaften die gleichen Vorschriften. Mitglieder der BGW werden beispielsweise wohl kaum mit den Vorschriften der DGUV V77 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ in Berührung kommen. Deshalb erlässt jeder Unfallversicherungsträger nur die für seinen Bereich relevanten Vorschriften. Für die Mitglieder der BG Bau sind das z.B. 15 Vorschriften. Die beiden wichtigsten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind die folgenden:

  1. DGUV V1 „Grundsätze der Prävention“
  2. DGUV V2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Diese haben in allen Branchen Gültigkeit. Aber auch die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist für viele Wirtschaftszweige relevant, schließlich kommt man in nahezu allen Unternehmen mit elektrischen Geräten in Berührung.

Ziele der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

Während die alten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften noch in den 1990er Jahren klare Vorgaben dazu machten, wie der betriebliche Arbeitsschutz auszusehen habe, erlebten diese mit Übergang in die DGUV Vorschriften eine deutliche Lockerung. Die Unfallversicherer hatten erkannt, dass sich nicht jede Vorgabe auf jeden Betrieb anwenden lässt. In der Folge wurden allgemeine Schutzziele anstelle von konkreten Handlungsanweisungen formuliert. Diese geben den Unternehmern die Möglichkeit, den betrieblichen Arbeitsschutz an die spezifischen Bedingungen des Arbeitsplatzes anzupassen. Grundlage dafür sollte immer eine Gefährdungsbeurteilung darstellen.