Bildschirmarbeitsplatz
Viele Erwerbstätige verrichten ihre Arbeit an einem Bildschirmarbeitsplatz. Obwohl Bildschirmarbeit allgemeinhin als eher belastungsarm eingestuft wird, sollte man die damit einhergehenden Gefährdungen nicht unterschätzen. Entsprechende Vorgaben macht die Arbeitsstättenverordnung, kurz ArbStättV.
Bildschirmarbeitsplatz – Definition
Von einem Bildschirmarbeitsplatz spricht man, wenn Beschäftigte einen „nicht unwesentlichen Teil“ ihrer Arbeit an einem Bildschirmgerät verbringen. Der Bildschirmarbeitsplatz umfasst neben dem Bildschirmgerät noch weitere Arbeitsmittel, z.B. Maus und Tastatur, Bürostuhl, Arbeitstisch und andere elektronische Geräte wie Telefon, Drucker und Kopierer. Mit der rasanten Entwicklung der Informationstechnik nahm auch die Zahl der Bildschirmarbeitsplätze drastisch zu. Aktuellen Zahlen zufolge arbeiten derzeit rund 18 Millionen Erwerbstätige in Deutschland an einem Bildschirmarbeitsplatz – mit steigender Tendenz.
Gesundheitliche Gefährdungen
Am Bildschirmarbeitsplatz verbringt man einen Großteil der Zeit im Sitzen. Dass es nicht gesund sein kann, stundenlang unbeweglich am Schreibtisch zu sitzen und starr auf den Bildschirm zu blicken, ist einleuchtend. Dass daraus aber ernsthafte körperliche Beschwerden bis hin zu chronischen Erkrankungen und Entzündungen erwachsen können, wird oft unterschätzt. Der größte Risikofaktor besteht in der Einnahme einer Zwangshaltung und dem Bewegungsmangel, der in der Rückbildung der natürlichen Stützfunktion der Wirbelsäule resultiert. Betroffene klagen häufig über Durchblutungsstörungen, Kopf-, Nacken und Schulterschmerzen sowie Verspannungen. Auch Sehbeschwerden gehen oft mit Bildschirmarbeit einher. Diese führen zu Kopfschmerzen, trockenen Augen, verschwommener Sicht und Müdigkeitserscheinungen, welche die Leistungsfähigkeit erheblich einschränken, Konzentrationsschwäche hervorrufen und die Fehlerquote am Arbeitsplatz deutlich erhöhen. Ungünstige Lichtverhältnisse und störende Blendung erschweren die Arbeit zusätzlich. Nicht zu vergessen sind auch psychische Belastungen, die aus hohem Zeitdruck, Über- oder Unterforderung und eintönigen Tätigkeiten resultieren und ernsthafte Depressionen hervorrufen können.
Ergonomische Gestaltung
Ein korrekt eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz, der die ergonomischen Anforderungen erfüllt, ist unabdingbar, um die gesundheitlichen Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung finden sich neben allgemeinen Anforderungen für Arbeitsstätten auch konkrete Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Diese machen im Wesentlichen Angaben zu folgenden Gesichtspunkten:
- Bildschirmpositionierung: Der Bildschirm muss sich an die individuellen Bedürfnisse des Nutzers anpassen lassen. Er muss frei aufstellbar, leicht neigbar und drehbar sein. Der Abstand zwischen Bildschirm und Augen sollte mindestens 50 cm betragen.
- Bildschirmeinstellung: Der Bildschirm sollte entspiegelt sein und die Inhalte in Positivdarstellung (dunkle Schritt auf hellem Grund) abbilden. Buchstaben und Zahlen müssen gut sichtbar sein und sollten eine Größe von 3 mm nicht unterschreiten.
- Beleuchtung: Belastungen durch Sonneneinstrahlung und Blendung sollten vermieden werden. Darum ist es empfehlenswert, Bildschirmarbeitsplätze parallel zum Fenster anzuordnen. Ist das nicht möglich, sind Blendschutzvorrichtungen anzubringen.
- Tragbare Bildschirmgeräte: Mit der Novellierung der ArbStättV wurde diese um Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen ergänzt. Diese besagen, dass der Einsatz von Tablets und Notebooks nur kurzfristig erfolgen darf, da die Arbeit an Geräten ohne Trennung zwischen Bildschirm und Tastatur zu einer Zwangshaltung führe, die bereits nach kürzester Zeit gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen würde.
Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz
Eine Gefährdungsbeurteilung ist in jedem Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, Pflicht. Das gilt auch am Bildschirmarbeitsplatz. Die Gefährdungsbeurteilung ermöglicht es Ihnen, bestehende Gefahrenquellen am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu beurteilen und daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Die oben genannten Anforderungen zur ergonomischen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen haben Ihnen bereits einige Kriterien zur Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen aufgezeigt. Diese reichen aber noch weit darüber hinaus und umfassen auch wichtige Gesichtspunkte wie Raumklima und Lärm, elektrische Arbeitsmittel und Anlagen sowie die Notfallvorsorge. Wir von der BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH leisten Ihnen gerne professionelle Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Schicken Sie uns dazu einfach eine unverbindliche Anfrage über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!