Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), auch Arbeitsstättenregeln genannt, beinhalten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier finden sich alle gesetzlich-gültigen Verordnungen für Arbeitsstätten in Deutschland, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschlossen werden. Die konkreten Hinweise, was genau bei der Einrichtung eines Betriebs zu beachten ist, dienen der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz.
ASR Definition – Inhalte der Arbeitsstättenverordnung
ASR ist die Kurzform für Arbeitsstättenregeln und umfasst alle technischen Regeln für Arbeitsstätten. In den themenspezifischen Richtlinien der ARS erfährt der Arbeitgeber, wie eine Arbeitsstätte genau zu definieren ist und welche räumlichen Bedingungen gegeben sein müssen. Hierzu gehören beispielsweise genaue Richtlinien für Pausenräume und andere Aufenthaltsräume. Neben Angaben zu Klimaverhältnissen finden sich auch Angaben zum Stand der Technik und Hygienevorschriften.
Die technischen Regeln für Arbeitsstätten enthalten insbesondere allgemeine Schutzziele, die die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten. Hierzu gehören beispielsweise Regelungen für Sanitätsräume, Maßnahmen gegen Brände und Vorschriften für die medizinische Versorgung, Erste-Hilfe-Räume sowie deren Ausstattung. Diese Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.
Ziel ist es, Sicherheitsrisiken zu vermeiden und Gefahrenpotenziale zu erkennen und diesbezüglich vorbeugende Schutzmaßnahmen zu treffen. Für die systematische Erfassung aller Gefährdungen im Betrieb, zu der der Arbeitgeber verpflichtet ist, gilt auch eine Dokumentationspflicht, die alle aktuellen Maßnahmen und Gefahrenpotenziale aufführt und evaluiert.
Einhaltung – Technische Regeln für Arbeitsstätten
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsstättenregeln (ASR) gemäß den Vorschriften einzuhalten. Die Einhaltung der ASR wird von der Arbeitsschutzbehörde wie etwa einem Gewebeaufsichtsamt kontrolliert. Hierbei ist zu beachten, dass die Kontrolle unangemeldet erfolgen kann und diese oftmals auch unangemeldet geschieht.
Im Fall der Nichteinhaltung wird der Arbeitgeber dazu angehalten, die Vorschriften umzusetzen. Bei schwerwiegenden Vergehen wie etwa der Sicherheitsgefährdung der Mitarbeiter durch Nichteinhaltung der ASR, kann ein Verstoß unter Umständen die Stilllegung der Arbeiten und Maschinen zur Folge haben. In einem solchen Fall muss die Arbeit solange stillgelegt werden, bis die Vorschriften umgesetzt und kontrolliert wurden.
Technische Regeln für Arbeitsstätten auf einen Blick: Auflistung
Die aktuellen Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Hier können Sie zu jeder der im Folgenden aufgelisteten ASR die genauen Bestimmungen und Richtlinien nachlesen.
- ASR A1.2: Raumabmessung und Bewegungsflächen
- ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
- ASR A1.5/1,2: Fußböden
- ASR A1.6: Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
- ASR A1.7: Türen und Tore
- ASR A1.8: Verkehrswege
- ARS A2.1: Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von
Gefahrenbereichen
- ARS A2.2: Maßnahmen gegen Brände
- ARS A2.3: Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- ASR V3: Gefährdungsbeurteilung
- ASR V3a.2: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen
- ASR A3.4: Beleuchtung
- ASR A3.4/7: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitssysteme
- ASR A3.5: Raumtemperatur
- ASR A3.6: Lüftung
- ASR A3.7: Lärm
- ASR A4.1: Sanitärräume
- ASR A4.2: Pausen– und Bereitschaftsräume
- ASR A4.3: Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
- ASR A4.4: Unterkünfte
- ASR A5.2: Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im
Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen