Die erste Aufgabe eines Brandschutzbeauftragten besteht in der fachgemäßen Erstellung einer aktuellen Brandschutzordnung. Besteht bereits ein entsprechendes Dokument, so wird dieses vom Beauftragten auf den neuesten Stand gebracht und gegebenenfalls ergänzt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Brandgefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, die ausschließlich von einer geschulten Fachkraft vorgenommen werden sollte. Hier gilt es die individuellen Gefahren herauszuarbeiten, die am Arbeitsplatz im Betrieb eine Rolle spielen. Dies gilt natürlich besonders für Arbeitsplätze, bei denen feuergefährliche Arbeitsverfahren zum Einsatz kommen, aber auch im Büro sollte man Gefahren wie Kabelbrand erkennen und potenziell vorbeugen.
Zu den gängigen Vorbeugungsmaßnahmen gehört natürlich auch die Unterrichtung und Schulung der Mitarbeiter. Im Gefahrenfall ist schnelles und sicheres Handeln gefordert, um größeren Schaden zu vermeiden. Auch diese Aufgabe kann ein Brandschutzbeauftragter übernehmen, beispielsweise durch die Ausarbeitung von Betriebsanweisungen zum Verhalten im Brandfall.
Nicht nur im beständigen Arbeitsalltag, sondern auch bei der Erbauung neuer Gebäude sollte ein Brandschutzbeauftragter hinzugezogen werden. In Zusammenarbeit mit Technikern und Architekten lassen sich so schon im Vorfeld potenzielle Brandgefahren bei einem Gebäude minimieren. Auch für die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Brandschutzvorlagen sollte ein Beauftragter stets Sorge tragen.
Generell stellt ein professioneller Brandschutzbeauftragter eine große betriebliche Erleichterung dar. Nicht allein die Tatsache der Vorbeugung von Sachgut- und Personenschäden macht eine persönliche Beurteilung unerlässlich.
Ein Brandschutzbeauftragter kennt den aktuellen Stand der gesetzlichen Brandschutzbestimmungen und weiß, wie man sie am besten umsetzt. Anstatt sich erst in die Thematik einlesen zu müssen, greifen unsere Brandschutzbeauftragten auf einen reichen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Tätigkeit zurück.