Brandschutzkonzept

Brandschutzkonzept

Immer mehr Kommunen verlangen auch für Bauvorhaben, die nach dem vereinfachten Verfahren erstellt werden, ein Brandschutzkonzept.

Das Brandschutzkonzept beinhaltet die Einzelmaßnahmen aus vorbeugendem baulichen sowie anlagentechnischen Brandschutz, organisatorischem (betrieblichem) Brandschutz und abwehrendem Brandschutz.

Regelmäßige Inspektion

Jeder Betrieb, der erfolgreich am Markt agiert, unterliegt einem ständigen Wandel. Der Wettbewerb verlangt nach neuen Produkten, wodurch sich nicht nur Details beim Herstellungsprozess ändern, sondern auch die Nutzung der Räume insgesamt betroffen sein kann.

Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) weist deshalb darauf hin, dass bereits kleine Änderungen im Betriebsablauf die Anforderungen an den Brandschutz erheblich beeinflussen können – mit ernsthaften Folgen für den Versicherungsschutz.

Werden neue Maschinen aufgestellt oder Räume anders genutzt, müssen Führung und Ausschilderung der Flucht- und Rettungswege überprüft und möglicherweise neu eingerichtet werden. Setzt man neue Werkstoffe ein, verändert dies ebenfalls die Brandrisiken – und stellt vorhandene Löscheinrichtungen in Frage.

Manchmal sind neue Geräte und Maschinen zudem empfindlich gegenüber herkömmlichen Löschmitteln, so dass Alternativen gefordert sind.

Jeder Betrieb sollte daher regelmäßig von einem qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb inspiziert und brandschutztechnisch auf den neuesten Stand gebracht werden. Und zwar nicht nur im Bereich der Produktion, sondern auch in der Verwaltung.

Selbst das angeblich papierlose Büro ist alles andere als ungefährlich, wie die Praxis zeigt: in fast jedem Betrieb stehen heute zentrale Hochleistungs-Drucker und Kopierer, die heiß laufen und in Brand geraten können. Ein Feuer ließe sich hier mit herkömmlichen Schaum- oder Pulver-Feuerlöschern zwar rasch löschen, allerdings würden die Geräte dabei unbrauchbar.

Steht im gleichen Raum auch noch der Netzwerk-Server, ist der betriebliche Super-GAU perfekt.

Wann ist ein Brandschutzkonzept erforderlich?

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn:

  • a) von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll, oder
  • b) es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung (z.B. Industriebau, Hochhaus, Großgaragen, Sportstadion, Mehrzweckhalle, Krankenhaus etc.) handelt.

Aufgestellt wird ein solches Brandschutzkonzept von einem Fachplaner.

Als Bestandteil für die Gebäudeplanung, ob Neubau oder Sanierung, entwickeln wir für Sie als Fachplaner in Übereinstimmung mit den Bauordnungen, den Richtlinien, der Bauaufsicht und der Feuerwehr entsprechende Konzepte des Brandschutzes.

Ein Brandschutzkonzept besteht aus Planunterlagen und einem Erläuterungsbericht mit Textteil und gegebenenfalls tabellenförmiger Festlegung von Anforderungen.

Das Konzept umfasst alle Maßnahmen, durch die die Möglichkeit der Brandentstehung verhindert oder seine Auswirkungen auf ein möglichst geringes Maß begrenzt werden. Dabei sollen die folgenden Schutzziele erreicht werden:

  • Schutz für Nutzer und Besucher eines Gebäudes und für die Rettungs- und Löschkräfte im Brandfall
  • Schutz von Kulturgütern, vor ökologischen Schäden (Umweltschutz) und vor Schäden der Nachbarschaft
  • Sachwert- und Betriebsunterbrechungsschutz für die Bausubstanz und den Inhalt, damit Sie die Marktposition und Marktkompetenz Ihres Unternehmens behalten.

Erfolgreich ist ein Brandschutzkonzept nur dann, wenn es bei einem Brand oder in realitätsnahen Brandversuchen oder Simulationen gezeigt hat, dass es in der Brandverlaufskette einen wesentlichen Effekt zur Verknüpfung des Brandes bzw. zur Erreichung der gewünschten Schutzziele hat. Dazu reichen theoretische, physikalische Überlegungen nicht aus.

Simulationen als wahrscheinlichkeitstheoretische Nachweise könnten dabei eine wichtige Rolle spielen.

Risikominimierung durch Brandschutzplanung

Einem, nach den Regeln der Technik geplanten und erstellten, Gebäude (mit technischen Anlagen) und seiner planmäßigen Benutzung, einschließlich einer regelgerechten Wartung, Inspektion und Instandsetzung, sind nur sehr geringe Brandentstehungsrisiken zuzuschreiben. Im Gegensatz dazu können die unterschiedlichen Nutzungen verschiedene Risiken aufweisen.

Brände entstehen überwiegend durch Fahrlässigkeiten und unplanmäßige Benutzung. Unsachgemäßer Umgang mit möglichen Zündquellen und offenen Flammen, Brandstiftung sowie defekte, nicht bauliche Einrichtungen und Geräte sind Hauptursache für das Entstehen von Bränden. Diesen Entstehungsrisiken kann durch bauliche Maßnahmen nicht begegnet werden.

In der Gebäudeplanung kommt der, nach einer Brandentstehung sich ergebenden, Brand- und Rauchentwicklung, vom Kleinbrand über den mittleren bis zum Vollbrand und der Ausbreitung von Feuer und Rauch, von einem zum anderen Nutzungsabschnitt, besondere Bedeutung zu. Die Gebäudegeometrien, Bauprodukte und- arten sollen dieser Entwicklung und Ausbreitung entgegenwirken.

Die wesentlichen Brandlasten ergeben sich häufig aus der Gebäudeeinrichtung, der Nutzung und dem Betrieb und nicht aus den Bauprodukten und -arten. Zur Schadensvermeidung bzw. wesentlichen Reduzierung ist bei der Planung und Bauausführung der Abschnittsbildung zu folgen (Abschottungsprinzip). Feuer und Rauch dürfen nicht von einem Raum in den benachbarten gelangen. Da über 90% der Brandtoten Rauchvergiftungs-/ Erstickungstote (durch Einwirkung von CO) sind, müssen Maßnahmen zur Begrenzung der Rauchausbreitung vorgesehen werden.

Der Begriff Brandschutzkonzept bedeutet aus unserer Sicht:

  • dass die Schutzziele des Brandschutzes durch geeignete Maßnahmen erreicht werden und
  • dass die Wirksamkeit der getroffenen Brandschutzmaßnahmen nachgewiesen ist.

Diese Nachweise können mittels technischer Regelwerke (Normen etc.), durch Experimente oder mit Hilfe von ingenieurmäßigen Berechnungsmethoden erbracht werden, soweit eine Abweichung von der Regel (Gebäude kann nach den bauaufsichtlichen Anforderungen erstellt werden) erforderlich ist.

Der Brandschutz setzt sich aus dem vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz in folgenden sich beeinflussenden Segmenten zusammen:

Vorbeugender Brandschutz – Baulicher Brandschutz

  • Gebäudegeometrien und Lage
  • Anordnung der Flucht- und Rettungswege
  • Brennbarkeit der Baustoffe
  • Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen/ Bauelementen
  • Anlagentechnischer Brandschutz

Technische Anlagen:

  • Erkennen
  • Melden
  • Unterdrücken
  • Löschen
  • Entrauchen
  • Abschotten

Leit- und Führungssysteme
Betrieblich- Organisatorischer Brandschutz

Nutzung und Betrieb
betriebliche Vorsorge (z.B. Alarmplan, Brandschutz Schulung, Löschhilfstrupps, Notfallplane zur Aufrechterhaltung des Betriebes!

Abwehrender Brandschutz

Brandbekämpfung und Rettung durch die Feuerwehr
Die bauliche Vorsorge in Verbindung mit der anlagentechnischen Ausrüstung ist in Abstimmung mit der Feuerwehr so vorzusehen, dass auch der abwehrende Brandschutz sichergestellt ist.

Schutzziele

Von der ersten Vorplanungsphase an sind die einzelnen Segmente so zu wählen und zu kombinieren, dass in ihrem Zusammenspiel das erforderliche bauliche Sicherheitsniveau kostengünstig sichergestellt wird und Nutzung / Betrieb des Gebäudes dauerhaft ohne Absinken des Sicherheitsniveaus wirtschaftlich durchgeführt werden können.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus der Erstellung einer Vielzahl von Brandschutzkonzepten für Bestands- und für Neubauten!

Wir erarbeiten für Sie ein individuelles, auf Ihre Belange zugeschnittenes Konzept.