Einem, nach den Regeln der Technik geplanten und erstellten, Gebäude (mit technischen Anlagen) und seiner planmäßigen Benutzung, einschließlich einer regelgerechten Wartung, Inspektion und Instandsetzung, sind nur sehr geringe Brandentstehungsrisiken zuzuschreiben. Im Gegensatz dazu können die unterschiedlichen Nutzungen verschiedene Risiken aufweisen.
Brände entstehen überwiegend durch Fahrlässigkeiten und unplanmäßige Benutzung. Unsachgemäßer Umgang mit möglichen Zündquellen und offenen Flammen, Brandstiftung sowie defekte, nicht bauliche Einrichtungen und Geräte sind Hauptursache für das Entstehen von Bränden. Diesen Entstehungsrisiken kann durch bauliche Maßnahmen nicht begegnet werden.
In der Gebäudeplanung kommt der, nach einer Brandentstehung sich ergebenden, Brand- und Rauchentwicklung, vom Kleinbrand über den mittleren bis zum Vollbrand und der Ausbreitung von Feuer und Rauch, von einem zum anderen Nutzungsabschnitt, besondere Bedeutung zu. Die Gebäudegeometrien, Bauprodukte und- arten sollen dieser Entwicklung und Ausbreitung entgegenwirken.
Die wesentlichen Brandlasten ergeben sich häufig aus der Gebäudeeinrichtung, der Nutzung und dem Betrieb und nicht aus den Bauprodukten und -arten. Zur Schadensvermeidung bzw. wesentlichen Reduzierung ist bei der Planung und Bauausführung der Abschnittsbildung zu folgen (Abschottungsprinzip). Feuer und Rauch dürfen nicht von einem Raum in den benachbarten gelangen. Da über 90% der Brandtoten Rauchvergiftungs-/ Erstickungstote (durch Einwirkung von CO) sind, müssen Maßnahmen zur Begrenzung der Rauchausbreitung vorgesehen werden.
Der Begriff Brandschutzkonzept bedeutet aus unserer Sicht:
- dass die Schutzziele des Brandschutzes durch geeignete Maßnahmen erreicht werden und
- dass die Wirksamkeit der getroffenen Brandschutzmaßnahmen nachgewiesen ist.
Diese Nachweise können mittels technischer Regelwerke (Normen etc.), durch Experimente oder mit Hilfe von ingenieurmäßigen Berechnungsmethoden erbracht werden, soweit eine Abweichung von der Regel (Gebäude kann nach den bauaufsichtlichen Anforderungen erstellt werden) erforderlich ist.
Der Brandschutz setzt sich aus dem vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz in folgenden sich beeinflussenden Segmenten zusammen:
Vorbeugender Brandschutz – Baulicher Brandschutz
- Gebäudegeometrien und Lage
- Anordnung der Flucht- und Rettungswege
- Brennbarkeit der Baustoffe
- Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen/ Bauelementen
- Anlagentechnischer Brandschutz
Technische Anlagen:
- Erkennen
- Melden
- Unterdrücken
- Löschen
- Entrauchen
- Abschotten
Leit- und Führungssysteme
Betrieblich- Organisatorischer Brandschutz
Nutzung und Betrieb
betriebliche Vorsorge (z.B. Alarmplan, Brandschutz Schulung, Löschhilfstrupps, Notfallplane zur Aufrechterhaltung des Betriebes!
Abwehrender Brandschutz
Brandbekämpfung und Rettung durch die Feuerwehr
Die bauliche Vorsorge in Verbindung mit der anlagentechnischen Ausrüstung ist in Abstimmung mit der Feuerwehr so vorzusehen, dass auch der abwehrende Brandschutz sichergestellt ist.
Schutzziele
Von der ersten Vorplanungsphase an sind die einzelnen Segmente so zu wählen und zu kombinieren, dass in ihrem Zusammenspiel das erforderliche bauliche Sicherheitsniveau kostengünstig sichergestellt wird und Nutzung / Betrieb des Gebäudes dauerhaft ohne Absinken des Sicherheitsniveaus wirtschaftlich durchgeführt werden können.
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