Im Brandfall können oft Sekunden über ein Menschenleben entscheiden. Entsprechend wichtig ist es, die Beschäftigten mit der Brandverhütung und –bekämpfung vertraut zu machen und zum Brandschutz zu unterweisen. Wertvolle Unterstützung bekommen Unternehmer vom Brandschutzhelfer. Dieser übernimmt einen Teil der Brandschutzaufgaben und ist damit sogar gesetzlich vorgeschrieben. Um als Brandschutzhelfer aktiv werden zu können, ist eine entsprechende Ausbildung vonnöten. Wir von dem BAU AREITSSCHUTZ bilden Ihre Angestellten zu professionellen Brandschutzhelfern aus. Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr zu erfahren.
Brandschutzhelfer sind Pflicht
Die rechtlichen Grundlagen zu Brandschutzhelfern finden sich in gleich mehreren Gesetzestexten. Relevante Rechtsgrundlagen sind:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ §22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
Darin wird u.a. die Pflicht des Arbeitgebers beschrieben, einen oder mehrere Brandschutzhelfer für seinen Betrieb zu benennen.
Wie viele Brandschutzhelfer sind nötig?
Die ASR A2.2 macht Angaben zur Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer. Hier heißt es zunächst nur, dass der Arbeitgeber „eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten […] im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden“ vertraut machen muss. Die Anzahl der Beschäftigten richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und beträgt in Unternehmen ohne eine besondere Brandgefährdung fünf Prozent der Beschäftigten. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung, sind entsprechend mehr Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer auszubilden. Das trifft insbesondere auf Versammlungsstätten wie Kinos und Pflegeheime sowie auf Lagerhallen, die brandlastige Güter und feuergefährliche Substanzen aufweisen, zu.
Beachten Sie auch, dass sich die 5 Prozent-Regel immer nach der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter richtet. Das ist gerade in Betrieben mit Schicht- und Nachtarbeit, aber auch bei Urlaubs- und Krankheitsfällen wichtig. Aus diesem Grund sollten immer mehr Personen zum Brandschutzhelfer benannt werden als es rein zahlenmäßig erforderlich wäre. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, im Rahmen derer wir u.a. ermitteln, wie viele Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb vonnöten sind, um maximale Sicherheit im Brandfall zu garantieren.
Aufgaben und Pflichten von Brandschutzhelfern
Der Brandschutzhelfer ist typischerweise eine im Unternehmen angestellte Person, die mit ihrem Wissen und ihren erlernten Fähigkeiten maßgeblich zur Sicherheit im Brandfall beitragen soll. Er ist zwar nicht in erster Linie für das Löschen von Bränden zuständig, kann aber mit dem Löschen von Entstehungsbränden beauftragt werden, wenn eine Eigengefährdung ausgeschlossen ist. Auch die schnelle und sichere Evakuierung der Mitarbeiter fällt in den Aufgabenbereich des Brandschutzhelfers. Dazu gehört es darauf zu achten, dass keine Rettungswege und Feuerlöscher zugestellt werden und somit immer zugänglich sind. Schließlich fungiert der Brandschutzhelfer als wichtiger Ansprechpartner für die Feuerwehr und weist diese in die betrieblichen Gegebenheiten ein.
Brandschutzhelfer ersetzen keinen Brandschutzbeauftragten
Obwohl die Aufgaben und Pflichten des Brandschutzhelfers vielfältig sind und eine Menge Wissen erfordern, kann dieser keinen Brandschutzbeauftragten ersetzen. Der Brandschutzbeauftragte ist dem Brandschutzhelfer über gestellt. Er ist in erster Linie dafür zuständig, dem Arbeitgeber in allen Belangen des betrieblichen Brandschutzes beratend zur Seite zu stehen und widmet sich überwiegend dem vorbeugenden Brandschutz. Seine Ausbildung ist wesentlich umfassender und zeitintensiver als die des Brandschutzhelfers. Folglich ist der Brandschutzbeauftragte zusätzlich zu den 5% an Brandschutzhelfern zu bestellen. Wir von dem BAU AREITSSCHUTZ stellen Ihnen bei Bedarf gerne einen externen Brandschutzbeauftragten zu Verfügung.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer mit dem BAU AREITSSCHUTZ
Um zum Brandschutzhelfer benannt werden zu können, ist eine vorherige Ausbildung notwendig. Die Verantwortung der Ausbildung liegt beim Arbeitgeber. Dieser kann seine Brandschutzhelfer theoretisch selbst ausbilden, wenn er über das entsprechende Fachwissen verfügt. Der BAU AREITSSCHUTZ versorgt Sie gerne mit allen notwendigen Informationen. Das bietet Ihnen den Vorteil, dass Ihre Mitarbeiter weiterhin im Unternehmen tätig sind und Sie folglich keine Abwesenheiten befürchten müssen.
Es ist allerdings auch möglich, eine Schulung bei externen Anbietern zu buchen. Auch dabei stehen wir Ihnen gerne als kompetenter und zuverlässiger Partner zur Seite. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer setzt sich aus einem theoretischen Teil (4×45 Minuten) mit abschließender Lernerfolgskontrolle und einem praktischen Teil zusammen. Im theoretischen Teil lernen die Teilnehmer u.a. die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation, das richtige Verhalten im Brandfall sowie die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen kennen. Bei der anschließenden praktischen Übung wird mit Gasttrainern und Wasserlöschern geübt. Da wir dabei ausschließlich mit Wasser arbeiten, ist diese Art der Ausbildung umweltschonend und ökologisch unbedenklich.
Da es im Unternehmen nur in den seltensten Fällen tatsächlich zum Brand kommt, geschieht es leicht, dass die Brandschutzhelfer Teile des Gelernten mit der Zeit vergessen. Deshalb ist es sinnvoll, das vorhandene Wissen regelmäßig, jedoch spätestens alle drei bis fünf Jahre aufzufrischen. Auch dabei bieten wir Ihnen unsere fachkräftige Unterstützung an. Kontaktieren Sie uns noch heute, um nähere Informationen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern zu erhalten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!