Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Arbeitsschutz

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Obwohl die Beschäftigung eines Brandschutzbeauftragten im Betrieb aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nicht verpflichtend ist, ist der Arbeitgeber trotzdem dazu angehalten, die Sicherheit seiner Mitarbeiter bestmöglich zu gewährleisten. Aber auch abseits dessen bietet ein professionell ausgebildeter Brandschutzbeauftragter entscheidende wirtschaftliche Vorteile: So können Versicherungsprämien beispielsweise geringer ausfallen, wenn ein Brandschutzbeauftragter in der Firma angestellt ist. Auch große Sach- oder Personenschäden können durch die aktive Prävention mittels Fachkraft vermieden werden.

Wer eignet sich als Brandschutzbeauftragter?

Da die Einsetzung eines Brandschutzbeauftragten am Arbeitsplatz im Ermessen des Arbeitgebers liegt, ist auch die Gestaltung des Amtes relativ frei. Während größere Betriebe häufig einen vollwertig ausgebildeten Brandschutzbeauftragten als zusätzlichen Mitarbeiter einstellen, setzen kleinere Betriebe oft auf externe Fachkräfte oder die Weiterbildung betriebsinterner Mitarbeiter. Je nach Art des Betriebes sollte der Brandschutzbeauftragte auf spezifische Gefahrenquellen vorbereitet sein. So können beispielsweise in der Industrie bestimmte Maschinen eine mögliche Brandursache darstellen und müssen im Brandschutzkonzept entsprechend bedacht werden. Auch die Anzahl der Beschäftigten und das Betriebsgebäude müssen in die Brandschutzplanung mit einbezogen werden, damit im Falle einer Evakuierung ausreichend Fluchtwege bereitgestellt werden können und die vollständige Evakuierung aller Mitarbeiter überprüft werden kann.

Brandschutzbeauftragter werden in 7 Tagen -

Mit unserem Intensiv-Seminar Brandschutz meistern!

Zum Schulungsangebot

Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten im Betrieb

In der Regel sind die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten immer gleich, können aber je nach Betrieb unterschiedlich gewichtet werden. Dazu zählen die Erstellung und fortwährende Aktualisierung der betrieblichen Brandschutzordnung, die Integrierung brandschutzrelevanter Maßnahmen in den Arbeitsalltag durch Schulung der Mitarbeiter sowie die Mitwirkung bei der Umsetzung gesetzlicher oder versicherungstechnischer Anordnungen und Brandschutzbestimmungen. Des Weiteren obliegt dem Brandschutzbeauftragten die Ausbildung von Brandschutzhelfern, die Leitung betriebsinterner Brandschutzübungen sowie die Kontrolle über die Wartung von Fluchtwegen und brandschutztechnischen Anlagen.

Brandfälle von Anfang an vorbeugen

Grundsätzlich liegen die Kernaufgaben des Brandschutzbeauftragten in der Prävention. Schließlich ist sein Hauptziel, Brände im Betrieb gar nicht erst entstehen zu lassen und daher Sach- und Personenschäden von Grund auf vorzubeugen. Sollte der Ernstfall trotzdem eintreffen, ist der Brandschutzhelfer eine wichtige Anlaufstelle für Feuerwehr und Rettungskräfte, da er über Rettungswege sowie das betriebseigene Brandschutzkonzept bestens im Bilde ist. Auch die Führung von Mitarbeiterlisten kann im Falle einer Gebäudeevakuierung der Aufsicht des Brandschutzbeauftragten unterliegen.

Haben Sie ein Anliegen in Sachen Arbeitssicherheit?

Kontaktieren Sie uns gerne!

Jetzt unverbindlich anfragen