SiGeKo und SiGe-Plan mit dem BAU ARBEITSSCHUTZ

SiGeKo – Was ist das überhaupt?

Arbeiten auf der Baustelle sind mit besonderen Gefährdungen verbunden. Die Beschäftigten sind oft schwierigen Witterungsverhältnissen, Arbeiten in der Höhe oder den Problemen eines nichtstationären Arbeitsplatzes ausgesetzt. Hinzu kommt, dass auf einer Baustelle häufig mehrere Firmen an einem Bauprojekt beteiligt sind. Damit diese sich nicht gegenseitig gefährden, müssen die Tätigkeiten aller Unternehmen aufeinander abgestimmt und koordiniert werden.

Dafür ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, zuständig. Können oder wollen Sie diese Aufgabe nicht selbst übernehmen, kümmern wir uns gerne für Sie darum. Unsere ausgebildeten und erfahrenen SiGeKos kommen gerne auf Ihre Baustelle, damit Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen gemäß BauStellV zu 100 % nachkommen.

SiGeKo für Ihre Baustelle

Wir stellen Ihnen einen qualifizierten Koordinator zur Verfügung.

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SiGeKo und SiGe-Plan: Unser Angebot

Unsere SiGeKos stehen Ihnen während des gesamten Bauprozesses als erfahrene Koordinatoren zur Seite. Das umfasst sowohl die Planungsphase als auch die Ausführungsphase. Wir identifizieren potenzielle Sicherheits- und Gesundheitsrisiken frühzeitig und gewährleisten so unfallfreies Arbeiten auf der Baustelle.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Erstellung des SiGe-Plans und schreiben diesen kontinuierlich weiter. Wir stehen Ihnen beratend bei der Planung der Baustelleneinrichtung zur Seite und sorgen für reibungslose Abläufe bei allen am Bauvorhaben beteiligten Firmen.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot.

Wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Seit 1998 ist der Einsatz des SiGeKo in der Baustellenverordnung (BauStellV) geregelt. Laut §3 BauStellV ist der Bauherr dazu verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator einzustellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten. Falls der Bauherr über die erforderliche Eignung verfügt, kann er diese Rolle selbst einnehmen.

Sollten Sie als Bauherr nicht dafür qualifiziert sein oder diese Aufgabe schlichtweg nicht übernehmen wollen, stellen wir Ihnen gerne einen geschulten Koordinator zur Verfügung.

Die Bestellung des SiGeKo ist jedoch nicht die einzige Aufgabe, die auf den Bauherrn bei der Eröffnung einer Baustelle zukommt. Unter bestimmten Umständen muss zudem eine Vorankündigung übermittelt werden. Das ist immer dann notwendig, wenn die voraussichtliche Dauer des Bauprojekts 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig vor Ort arbeiten.

Auch wenn damit zu rechnen ist, dass der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet, ist eine Vorankündigung nötig. Diese kann vom SiGeKo bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden. Das ist spätestens zwei Wochen vor dem ersten Spatenstich zu erledigen. Im Anschluss ist das Dokument öffentlich sichtbar an der Baustelle anzubringen.

Ausbildung zum SiGeKo

Mit uns erhalten Sie das nötige Rüstzeug, um selbst als SiGeKo tätig zu werden.

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Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)

Weiterhin ist der SiGeKo für die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans zuständig. Dieser SiGe-Plan beinhaltet individuelle Hinweise und Richtlinien, die den richtigen Arbeitsschutz auf der Baustelle gewährleisten sollen.

Er gibt Auskunft über die durchzuführenden Arbeiten und informiert über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und wichtige Termine. Im Rahmen unserer Tätigkeit als SiGeKo übernehmen wir selbstverständlich auch die Erstellung des SiGe-Plans für Sie.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Angebot.

Aufgaben des SiGeKo während der Planungsphase

Der SiGeKo übernimmt in der Planungsphase des Bauvorhabens wichtige Aufgaben. So ist er dafür zuständig, mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu entwickeln.

Dabei behält er die in §4 Arbeitsschutzgesetz formulierten allgemeinen Grundsätze immer im Blick. Des Weiteren ist er an der Planung der Baustelleneinrichtung beteiligt und fungiert als wichtiger Berater, wenn es darum geht, Termine wie Bauausführungszeiten zu entwickeln.

Falls Sie einen SiGeKo für Ihr Bauvorhaben bestellen wollen, empfehlen wir Ihnen, dies rechtzeitig zu tun. So gewährleisten Sie bereits zu Beginn der Planungsphase gewissenhaftes und sicheres Arbeiten, da alle auf der Baustelle Anwesenden sich an die Regeln des SiGe-Plans halten müssen.

Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Aufgaben des SiGeKo während der Ausführungsphase

Aber auch in der Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens bleibt der Sicherheitskoordinator nicht tatenlos. Der SiGe-Plan ist mit Beginn der Bauarbeiten nicht abgeschlossen, sondern wird fortwährend überarbeitet und an sich verändernde Bedingungen angepasst. Auch im weiteren Verlauf hat der SiGeKo dafür Sorge zu tragen, dass die im SiGe-Plan verankerten Vorgaben eingehalten werden.

Weiterhin ist er in puncto Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Koordination der Zusammenarbeit aller am Bauprojekt beteiligten Unternehmen zuständig. Hält er in diesem Zusammenhang eine Sicherheitsbesprechung oder –begehung der einzelnen Gewerke für sinnvoll, muss er sich um Organisation und Durchführung kümmern.

Um wechselseitige Gefährdungen auszuschließen, muss das Baugrundstück nach außen hin abgesichert werden. Auch dafür muss der SiGeKo sorgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und Pflichten des SiGeKo finden Sie in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), insbesondere in der RAB 30.

Sie brauchen Hilfe?

Falls Sie Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens benötigen, beraten wir Sie gerne. Bei Bedarf stellen wir Ihnen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung, der nicht nur über die erforderlichen Sachkunde-Nachweise, sondern auch über langjährige Erfahrung verfügt.

Sie suchen einen SiGeKo für Ihre Baustelle?

Dann sind Sie bei uns genau richtig.

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