PSAgA: Alles Wichtige zur Absturzsicherung
Je nach Arbeitsplatz und Aufgabenbereich müssen sich Arbeitnehmer mit ganz unterschiedlichen Gefahren auseinandersetzen. Sollte eine persönliche Schutzausrüstung vonnöten sein, ist diese deshalb speziell an die potentiellen Gefährdungen angepasst.
Da die Arbeit in schwindelerregenden Höhen andere Gefahren für Arbeitnehmer birgt als beispielsweise die Arbeit auf Baustellen, bedarf es hier auch einer anderen Form der persönlichen Schutzausrüstung. Bei Arbeiten in Höhen ist insbesondere die Absturzsicherung von enormer Wichtigkeit. Hier kommt deshalb die sogenannte persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – kurz PSAgA – zum Einsatz.
Gefahren am Arbeitsplatz und deren Ermittlung
Je nach Branche befinden sich an einem Arbeitsplatz ganz unterschiedliche Gefahrenquellen. So brauchen Arbeitnehmer an Bildschirmarbeitsplätzen beispielsweise keine PSA, sondern Ergonomie. Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, braucht wiederum eine andere Form der PSA als jemand, der auf einer Baustelle arbeitet. Die PSAgA ist deshalb eine spezielle Vorsichtsmaßnahme zur Absturzsicherung. Sie ist bei Arbeiten, in denen Absturzgefahr besteht, verpflichtend.
Um geeignete Vorsichtsmaßnahmen vornehmen zu können, müssen Arbeitgeber sich zunächst einmal über die Gefahren am Arbeitsplatz bewusst werden. Deshalb ist eine Gefährdungsbeurteilung auch gesetzlich vorgeschrieben. In dieser müssen sie alle potentiellen Gefahrenquellen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen festhalten. Eine PSA gegen Absturz fällt in die Risikokategorie III. Es handelt sich hierbei um eine Schutzmaßnahme vor schwerwiegenden Folgen, wie irreversiblen Gesundheitsschäden oder dem Tod.
PSAgA – Was gehört zur Absturzsicherung?
Eine PSAgA dient der Absturzsicherung. Das kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. So kann eine PSAgA durch ein Rückhaltesystem erfolgen, das einen potentiellen Sturz verhindert, durch ein Auffangsystem, das den Beteiligten im Falle eines Sturzes auffängt, oder durch ein Arbeitsplatzpositionierungssystem, das dafür Sorge trägt, dass der Verwender sich an einer Stelle positionieren und so einen Absturz verhindern kann.
Die Bestandteile der PSAgA können hierbei sehr unterschiedlich sein. Neben Auffanggurten, Anschlageinrichtungen (Anschlagpunkt für Verbindungsmittel) oder Verbindungsmitteln gibt es noch zahlreiche weitere Bauteile, die verwendet werden können. Hierbei müssen Sie sich individuell nach den Anforderungen des Arbeitsplatzes und den Möglichkeiten und Gefahren an diesem richten. Wichtig ist, dass alle Bestandteile über eine EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung verfügen.
Absturzsicherung – Ab welcher Höhe?
Ab wann ist eine PSAgA jedoch überhaupt erst einmal erforderlich? Grundsätzlich gilt: ab einer Absturzhöhe von 1 m. Es können aber noch weitere Aspekte einen Einfluss darauf haben. Sollte beispielsweise ein sogenannter Kollektivschutz vorliegen – wie beispielsweise ein Geländer – kann es sein, dass keine PSAgA notwendig ist. Eine weitere Richtlinie, an der Sie sich orientieren können, sieht vor, dass eine Absturzsicherung dann benötigt wird, wenn sich der Arbeitnehmer während der Arbeit bis zu 2 m der Absturzkante nähert.
Wichtige Ausnahme: Befindet sich ein Arbeitnehmer nahe einem Untergrund, in dem er versinken kann, wie beispielsweise Wasser oder einem Getreidesilo, muss bereits ab 0 m eine PSAgA benutzt werden!
Bei der Auswahl der richtigen PSAgA sollten Sie sich am besten von einer Fachperson beraten lassen, denn hierbei spielen diverse Aspekte eine wichtige Rolle. So muss nicht nur darauf geachtet werden, dass die PSAgA für die individuellen Einsatzbedingungen geeignet ist, sondern auch, dass im Falle eines Absturzes die schnelle und sichere Rettung des Betroffenen möglich ist.
Unterweisung zur Absturzsicherung
Nicht nur bei der PSA, sondern ebenfalls bei der PSAgA gilt, dass eine Unterweisung unabdingbar ist. Ein falsches Anlegen kann fatale Folgen haben, deshalb müssen die Personen, die zukünftig mit einer PSAgA arbeiten sollen, in deren Handhabung unterwiesen und trainiert werden.
Geübt wird mit einer zweiten Sicherung, sodass Ihre Abreitnehmer sicher und ohne Gefahr lernen können. Für alle Beteiligten sowie Sie als Arbeitgeber sind insbesondere die DGUV 112-199 sowie die DGUV 112-198 von hoher Relevanz. Hierin werden nochmals alle wichtigen Informationen zur Benutzung einer PSA gegen Absturz sowie zur Benutzung der PSAgA zur Rettung erläutert.
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb
Eine PSAgA ist ein immens wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeits– und Gesundheitsschutzes. Selbst wenn in Ihrem Betrieb keine PSAgA vonnöten ist, ist es für Sie als Arbeitgeber von großer Wichtigkeit, sich um die Sicherung und Wahrung der Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer zu kümmern. Hilfreich dafür ist das Einstellen oder die Ausbildung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi).
Die FaSi kann Ihnen bei Ihren Fragen zu den Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz helfen und Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Auch berät die FaSi Sie beim Aufsetzen einer Betriebsanweisung.
In einer Betriebsanweisung sollten nochmals alle wichtigen Informationen – Gefahren am Arbeitsplatz, Umgang mit Gefahrenquellen, Anlegen der PSAgA, Ablauf im Notfall – festgehalten und für alle schnell ersichtlich sein. Da es sich hierbei jedoch um eine knapp gefasste Version handelt, darf eine Betriebsanweisung nie ohne eine zusätzliche Unterweisung erfolgen.
Gerne stellen wir von der BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH Ihnen eine unserer externen Sicherheitsfachkräfte zur Verfügung. Wir kümmern uns aber ebenfalls um die Ausbildung zur FaSi: Die Grundausbildung dauert nur 3 Monate, kann auf Wunsch aber auch über eine längere Zeitspanne erfolgen.
Haben Sie Interesse an einem unserer Kurse oder noch Rückfragen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!