Persönliche Schutzausrüstung: Sicherheitsschuhe
In Bezug auf Schutzkleidung müssen innerhalb der Europäischen Union eine Reihe von Verordnungen und Richtlinien beachtet werden. Die Verordnung 2016/425/EU und die PSA-Benutzungsverordnung bilden die gesetzliche Grundlage. Sicherheitsschuhe sind oft Teil der PSA. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr in Bezug auf Sicherheitsschuhe als Teil der PSA:
Was ist eine PSA?
Die Abkürzung PSA steht für persönliche Schutzausrüstung. Es handelt sich um die Summe verschiedener Ausrüstungsteile, die der Gefahrenminimierung bei der Arbeit dienen. Die PSA kann als personenbezogene Schutzmaßnahme auf eine Gefährdungsbeurteilung folgen. Es kann sich dabei um Vorrichtungen handeln, die am gesamten Körper oder lediglich an einzelnen Körperteilen getragen werden. Eine persönliche Schutzausrüstung kommt in unterschiedlichen Unternehmen und Tätigkeitsbereichen zum Einsatz.
PSA – Kategorien
In Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung wird zwischen drei Kategorien unterschieden. Dabei gilt: Je höher die Kategorie, desto höher das entsprechende Risiko. Auch die Anforderungen an den Hersteller und Anwender steigen mit der Höhe der Kategorie.
1.Kategorie
Die erste Kategorie bezieht sich auf geringfügige Risiken am Arbeitsplatz. Sie beinhaltet beispielsweise PSA zum Schutz vor oberflächlichen Verletzungen oder Reinigungsmitteln. Darunter unter anderem Schutzhandschuhe.
2.Kategorie
Kategorie 2 umfasst in erster Linie übliche Schutzkleidung für die industrielle Nutzung. Es handelt sich um alle Produkte, die weder zur ersten noch zur dritten Kategorie zählen. Darunter beispielsweise Schutzhelme sowie Sicherheitsschuhe.
3.Kategorie
Bei PSA der Kategorie 3 dreht sich alles um den Schutz vor tödlichen Gefahren und schweren Schäden. Zu solch komplexer PSA zählen beispielsweise spezielle Atemschutzgeräte oder Fallschutz zur Verhinderung von Stürzen aus der Höhe.
Vertrieb von Sicherheitsschuhen
Vor dem Inverkehrbringen von Sicherheitsschuhen müssen diese einer Zertifizierung unterzogen werden. Eine solche Baumusterprüfung für Sicherheitsschuhe findet in speziellen Prüflaboren statt. Um Sicherheitsschuhe in der EU vertreiben zu können, ist neben der Baumusterprüfbescheinigung zudem eine darauf basierende Konformitätserklärung erforderlich. Des Weiteren müssen Sicherheitsschuhe regelkonform gekennzeichnet und mit einer Benutzerinformation ausgeliefert werden.
Grund- und Zusatzanforderungen
Man unterschiedet in Bezug auf Sicherheitsschuhe zwischen gewissen Grund- und Zusatzanforderungen:
Grundanforderungen
Die Grundanforderungen für Sicherheitsschuhe umfassen unter anderem Anforderungen hinsichtlich der verwendeten Materialien, des Designs sowie der Produktionstechnik. Zudem spielt die Rutschfestigkeit eine wichtige Rolle. Dabei unterscheidet man je nach Bodenbelag zwischen der Kennzeichnung SRA, SRB und SRC. Die Grundanforderungen sind obligatorisch.
Zusatzanforderungen
Wie der Name bereits verrät, handelt es sich bei den Zusatzanforderungen nicht um obligatorische Anforderungen. Zusatzanforderungen müssen erfüllt werden, wenn zusätzliche Sicherheitsausstattungen benötigt werden. Dazu zählen beispielsweise die Durchtrittsicherheit, Wärme- oder Kälteisolierung des Sohlenkomplexes, Knöchelschutz, Wasserdichtheit und einige weitere. Diese Zusatzanforderungen sind jeweils mit einem eigenen Symbol gekennzeichnet. Damit die Kennzeichnung nicht zu unübersichtlich wird, wurden sogenannte Kurzzeichen eingeführt. Dabei handelt es sich um Zeichen für häufig verwendete Kombinationen von Zusatzanforderungen. Das Kurzzeichen SB steht dabei beispielsweise für die Grundanforderungen.
Unterweisung im Betrieb
Zum betrieblichen Arbeitsschutz gehört es auch, geeignete PSA anhand der Gefährdungsbeurteilung auszuwählen und den Angestellten zur Verfügung zu stellen. Diese sind wiederum dazu verpflichtet, diese auch tatsächlich zu benutzen. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer ihre PSA stets regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit prüfen und Mängel unmittelbar melden. Eine angemessene Unterweisung der Beschäftigten ist unentbehrlich. Zudem müssen auch Betriebsanweisungen entsprechende Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung geben.
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