Arbeitsschutz in der Fleischindustrie
Arbeitsschutz

Arbeitsschutz in der Fleischindustrie

Arbeitgeber haben in puncto Arbeitsschutz grundsätzlich einiges zu beachten. Der Arbeitsschutz in der Fleischindustrie wurde in der Vergangenheit jedoch häufig vernachlässigt. Die Missstände konnten im Rahmen der Corona-Pandemie deutlich erkannt und erörtert werden. Vor dem Hintergrund dieser Arbeitsschutzmissachtungen wurde daher ein neues Gesetz entworfen: das Arbeitsschutzkontrollgesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Arbeitsschutz in der Fleischindustrie signifikant zu verbessern. Welche Aspekte dabei Beachtung finden sollten, haben wir für Sie zusammengetragen.

Missstände in der Fleischindustrie

In der Fleischwirtschaft wird aktuell ein grundlegender Systemwechsel gefordert. Beschäftige in dieser Branche sind am Arbeitsplatz häufig sehr schlechten Bedingungen ausgesetzt. Leiharbeit und Fremdpersonal sind in diesem Tätigkeitsbereich tief verankert. Viele Aufträge werden an Subunternehmer vergeben. Die Unterbringung der Beschäftigten widerspricht des Weiteren oft den Vorschriften des Arbeitsschutzes.

Im Zuge der gegenwärtigen Corona-Pandemie haben die unwürdigen Unterbringungsformen vermehrt für Aufsehen gesorgt. Viele Fleischfabriken und Schlachthöfe wurden aufgrund von Sub-Unternehmerkonstruktionen und mangelnden Hygienekonzepte zu Corona-Hotspots. Damit betreffen die Missstände in der Fleischindustrie nicht nur die Beschäftigten, sondern auch das Infektionsrisiko in der gesamten Region. Hinzu kommen weitere schlechte Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise die oft viel zu hohe Zahl an Wochenstunden.

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Die Missstände in der Unterbringung von Beschäftigten in der Fleischindustrie haben zu einer hohen Zahl an Covid-19-Infektionen geführt. Corona-Hotspots in Fleischfabriken gefährden daher das regionale Umfeld.

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz

Um die bestehenden Missstände zu beheben, hat die Bundesregierung ein neues Gesetz in die Wege geleitet. Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz beabsichtigt in erster Linie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Die wichtigsten Forderungen haben wir im Folgenden kurz für Sie zusammengefasst:

1. Sub-Unternehmerkonstruktionen beenden

Im Kerngeschäftsbereich soll der Einsatz von Subunternehmen in Zukunft nicht mehr gestattet sein. Das Stammpersonal soll nicht mehr durch Fremdpersonal ersetzt werden. Werkverträge sind voraussichtlich ab Januar 2021 und Leiharbeit ab April 2021 verboten. Im Fleischerhandwerk gelten Ausnahmen.

2. Strengere Anforderungen an Gemeinschaftsunterkünfte

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz stellt gewisse Anforderungen an die Unterbringung der Beschäftigten in der Fleischindustrie. Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkünfte außerhalb des Betriebs müssen gewissen Standards entsprechen. Diese Regelung gilt auch für andere Branchen und ist bundesweit einheitlich.

3. Elektronische Erfassung der Arbeitszeiten

Auch die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung ist Teil des neuen Gesetzes. Als Arbeitgeber müssen Sie die Arbeitszeiten der Beschäftigten elektronisch dokumentieren. Letzteres dient der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften. Auch hier gelten Ausnahmen im Fleischerhandwerk.

4. Häufigere Kontrolle der Betriebe

Die Arbeitsschutzbehörden des jeweiligen Bundeslands sollen betroffene Betriebe in Zukunft häufiger kontrollieren. Diesbezüglich werden entsprechende Kontrollquoten eingeführt. Des Weiteren sind Arbeitnehmer im Rahmen dieser Kontrollen dazu verpflichtet, die zuständigen Behörden über den Einsatz- und Wohnort der Beschäftigten zu informieren.

5. Erhöhung von Bußgeldern

Um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu minimieren, wird der Bußgeldrahmen von 15.000 Euro auf 30.000 Euro erhöht.

6. Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit

Im Rahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist der Zusammenschluss eines Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit geplant.

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Das Arbeitsschutzkontrollgesetz beinhaltet eine Reihe neuer Forderungen in der Fleischindustrie. Darunter eine Verdopplung des Bußgelds bei Verstößen des Arbeitsschutzes in der Branche.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie detaillierte Auskünfte über die beschlossenen Maßnahmen.

Gefährdungsbeurteilung in der Fleischindustrie

Arbeitgeber, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, sind im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Diese trägt in hohem Maße zu einem angemessenen Arbeitsschutz im jeweiligen Betrieb bei. Die Gefährdungsbeurteilung sorgt in erster Linie für die Erfassung aller beruflichen Gefährdungen in einem bestimmten Tätigkeitsbereich bzw. Arbeitsumfeld. Hierzu zählt unter anderem die Dokumentation von Missständen in Arbeitsverfahren, -abläufen und -zeiten. Mithilfe dieser Ermittlungen lassen sich anschließend Maßnahmen zur Verbesserung oder Vorbeugung bestimmter Begebenheiten erstellen.

Gefährdungsbeurteilungen müssen regelmäßig aktualisiert werden. Zum einen, um neue Gefahren zu berücksichtigen und zum anderen, um die Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen zu überprüfen.

Auch für den Arbeitsschutz in der Fleischindustrie spielt die Gefährdungsbeurteilung eine bedeutende Rolle. Oben genannte Missstände können durch diese Dokumentation festgehalten, analysiert und behoben werden. Als Arbeitgeber sollten Sie die neuen Regelungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes beachten und die Gefährdungsbeurteilung entsprechend anpassen.

Arbeitsschutz mit der BAU UNTERNEHMENSGRUPPE

Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung müssen Sie als Arbeitgeber einiges beachten. Wir von der BAU UNTERNEHMENSGRUPPE haben uns den Arbeitsschutz für Ihr Unternehmen zur Aufgabe gemacht. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung dieses wichtigen Dokuments. Auch bezüglich unserer weiterer Leistungen berät Sie unser Team umfassend, wenn Sie das wünschen. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

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