Unterschied zwischen Sifa und FaSi – Wie heißt es denn nun wirklich?
Arbeitsschutz

Unterschied zwischen Sifa und FaSi ­– Wie heißt es denn nun wirklich?

Jedes Unternehmen, das über mindestens einen Mitarbeitenden verfügt, muss eine FaSi bestellen. Oder heißt es doch Sifa? Und wo ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Verwirrung ist groß bei der Frage, welche Bezeichnung nun die richtige ist und wo die Unterschiede liegen. Doch im Bereich Arbeitssicherheit ist es nicht nur wichtig zu wissen, welche Aufgaben Sie als Arbeitgeber zu erfüllen haben, sondern ebenfalls, welche Bezeichnungen korrekt sind. Nur so können Sie sich wirklich über Ihre Rechte und Pflichten in puncto Arbeitsschutz im Klaren sein.

FaSi / SiFa 2

Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht, sich über Ihre Rechte und Pflichten im Bereich Arbeitsschutz bewusst zu sein.

Unterschied zwischen Sifa und FaSi – kurz und knapp

Grundsätzlich gilt: Das offiziell anerkannte Kürzel für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit lautet „Sifa“. Die Abkürzung „FaSi“ wird jedoch ebenfalls häufig verwendet, ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) jedoch nicht die gesetzlich bestimmte. Dies liegt insbesondere daran, dass das Kürzel „FASI“ (man beachte hier die Großschreibung aller Buchstaben) bereits Verwendung findet.

Hierbei handelt es sich um die „Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V.“, die – wie ihr Name bereits vermuten lässt – thematisch ebenfalls in den Bereich Arbeitssicherheit fällt und es so zu Verwirrungen kommen könnte. Trotzdem wird das Akronym „FaSi“ noch immer häufig als Bezeichnung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit verwendet und sollte Ihnen im Bereich Arbeitssicherheit deshalb keineswegs unbekannt sein. Wichtig ist hierbei nur, dass ausschließlich das „F“ und das „S“ großgeschrieben werden.

Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit: Unterschied

Nun können Sie noch einen weiteren Begriff in den Mix werfen: Den des Sicherheitsbeauftragten, kurz „SiBe“. Ein oder mehrere SiBe müssen nämlich dann bestimmt werden, wenn in einem Unternehmen mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigt sind. Hierbei handelt es sich quasi um eine Zwischenposition zwischen Arbeitnehmern und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Funktion des SiBe kann jeder Arbeitnehmer, der Interesse daran hat, übernehmen. Zu den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten zählt schlichtweg eine erhöhte Aufmerksamkeit in Hinblick auf die Erfüllung aller arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und ein Anmerken, sollten diese nicht erfüllt werden. Der SiBe hat jedoch keine rechtlichen Verpflichtungen und haftet auch nicht im Fall von Arbeitsunfällen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheitsfachkraft – Unterschied und Aufgaben

Wem bei all den Begrifflichkeiten bereits der Kopf raucht und wer sich nun noch fragt, ob es zusätzlich einen Unterschied zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsfachkraft gibt, der kann aufatmen. Diese beiden Begriffe werden nämlich synonym verwendet. Ob Sie also die Bezeichnung „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ oder „Sicherheitsfachkraft“ bevorzugen, ist Ihnen überlassen. Sie beschreiben beide genau denselben Beruf.

Zu den Aufgaben einer Sifa zählen die Beratung hinsichtlich sowie die Beurteilung aller arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen. Die Sifa ist damit beauftragt, Ihnen als Arbeitgeber dabei zu helfen, den Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt beispielsweise die Unterstützung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sowie die regelmäßige Überprüfung aller bestehender Arbeitsabläufe.

Nicht nur soll Ihnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit dabei helfen, Arbeitsunfälle so gut es geht zu vermeiden und potenzielle Gefahrenquellen frühestmöglich zu erkennen. Auch gehört es zu den Aufgaben einer Sifa, im Falle eines Arbeitsunfalls eine Ursachenforschung zu veranlassen.

FaSi / SiFa 3

Im Rahmen unseres Kombi-Pakets können Sie sich nicht nur zur Sifa, sondern ebenfalls zum Brandschutzbeauftragten und zum SiGeKo weiterbilden lassen.

Ausbildung zur Sifa – Der Weg in den Arbeitsschutz

Sollten Sie eine Sifa in Ihrem Betrieb benötigen (und das ist, wie bereits erwähnt, bereits ab mindestens einem Angestellten der Fall), haben Sie die Wahl, ob Sie diese fest einstellen oder eine externe Sicherheitsfachkraft zurate ziehen möchten. Sollten Sie sich für letzteres entscheiden, stellen wir von der BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH Ihnen diese gerne zur Verfügung. Unsere ausgebildeten Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über langjährige Erfahrung und kommen gerne zu Ihnen in den Betrieb.

Womöglich würde es sich für Sie jedoch mehr lohnen, eine oder mehrere eigene Sicherheitsfachkräfte ausbilden zu lassen? Sollte das für Sie interessant sein, empfehlen wir Ihnen gerne die Ausbildung zur Sifa mit der BAU WEITERBILDUNG. Die Teilabschnitte der Ausbildung lassen sich in Präsenz- und Selbstlernphasen aufteilen. Ein entscheidender Vorteil dabei: Die Teilnehmenden können aufgrund des modularen Aufbaus selbst über das Tempo bestimmen und die Ausbildung wahlweise in nur drei Monaten oder in einem flexibel wählbaren längeren Zeitraum absolvieren.

Bei Interesse lässt sich die Ausbildung zur Sifa der BAU WEITERBILDUNG in Form eines Kombi-Pakets um die Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten und zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkooordinator (SiGeKo) erweitern. Nach Abschluss des Kombi-Pakets ist der Teilnehmende optimal im Bereich Arbeits– und Gesundheitsschutz fortgebildet und stellt damit eine außerordentliche Bereicherung für Ihr Unternehmen dar.

Haben Sie Fragen zu unserem Fortbildungsangebot zur Sicherheitsfachkraft? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!