Baustellensicherheit: Definition
Bei der BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH erhalten Sie eine professionelle Betreuung, um die Baustellensicherheit für alle Mitarbeitenden zu gewährleisten. So stellen wir Ihnen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) an die Seite, der für den Arbeitsschutz auf der Baustelle nach Baustellenverordnung (BauStellV) Sorge trägt. Sofern erforderlich, übernimmt der SiGeKo ebenfalls die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) zur Koordination der Baustellensicherheit.
Unsere Leistungen zur Baustellensicherheit
So ermöglichen wir Ihnen den optimalen Arbeitsschutz auf der Baustelle:
Erstellung eines SiGe-Plans
Bereitstellung eines externen SiGeKos oder SiGeKo-Ausbildung
Ermittlung etwaiger Risikofaktoren auf der Baustelle
Baustellenbetreuung
Vorankündigung des Bauprojektes bei der Behörde
Erstellung einer „Unterlage für spätere Arbeiten“
Gesetzliche Vorschriften zum Arbeitsschutz auf der Baustelle
Baustellensicherheit ist nicht nur ein integraler Bestandteil des Arbeitsschutzes, um ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Beteiligten zu kreieren, sie ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. So gibt es neben dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung ebenfalls die Baustellenverordnung, die speziell Vorschriften für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen enthält.
Baustellensicherheit: Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
Sollten auf einer Baustelle mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig sein, ist der Bauherr dazu verpflichtet, einen SiGeKo bereitzustellen. Hierbei kann es sich sowohl um einen externen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator handeln als auch um den Bauherren selbst, sofern dieser die entsprechende Vorqualifikation hat und eine Weiterbildung zum SiGeKo absolviert hat.
Auch sind Sie als Bauherr gesetzlich zur Stellung eines SiGeKos verpflichtet, wenn:
insgesamt mehr als 500 Personenarbeitstage auf einer Baustelle gearbeitet wird,
das Projekt voraussichtlich länger als 30 Tage dauert und mehr als 20 Personen auf der Baustelle tätig sind.
Hinweis: Das Tätigwerden von Beschäftigten von Nachunternehmen bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern.
Arbeitsschutz auf der Baustelle: Wann ist ein SiGe-Plan erforderlich?
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (oder der dazu fortgebildete Bauherr) muss sich um die Erstellung eines sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) kümmern.
Der SiGe-Plan koordiniert die Arbeitsabläufe sowie alle Maßnahmen, um den optimalen Arbeitsschutz auf der Baustelle zu gewährleisten. Der SiGe-Plan ist deshalb insbesondere in der Planungsphase wichtig, wird aber auch während der Ausführungsphase immer wieder hinzugezogen.
Die Erstellung eines SiGe-Plans ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn:
das Bauvorhaben durch mehrere Unternehmen umgesetzt und eine Vorankündigung dafür benötigt wird;
das Bauvorhaben durch mehrere Unternehmen umgesetzt wird und besonders gefährliche Arbeiten durchgeführt werden.
Baustellensicherheit mit BAU ARBEITSSCHUTZ
Sollten Sie sich dazu entscheiden, sich selbst zum SiGeKo fortbilden zu lassen, können Sie bei uns einen 1-wöchigen Intensivkurs belegen. Andernfalls stellt Ihnen die BAU ARBEITSSCHUTZ gerne auch einen externen SiGeKo zur Baustellenbetreuung zur Seite.
Sollten Sie unsere Dienste zur Baustellensicherheit in Anspruch nehmen wollen, sieht der Ablauf wie folgt aus:
Als Bauherr oder Bauherrin kommen Sie zur BAU ARBEITSSCHUTZ und legen uns die bereits vorhandene Planung zu Ihrem Bauvorhaben So können wir beurteilen, wo es später zu Problemen in der Baustellensicherheit kommen könnte und sie hinsichtlich bleibender Schutzeinrichtungen für die Nutzung des Gebäudes beraten
Anschließend erfolgt die Vorankündigung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde. Dies muss mindestens vierzehn Tage vor Baubeginn erfolgen. Gerne übernehmen wir das für Sie.
Im nächsten Schritt wird der SiGe-Plan erstellt. Hierin werden die Aufgaben zwischen den unterschiedlichen Unternehmen aufgeteilt und gegenseitige Gefährdungen anhand der Zeitplanung ermittelt.
Nun beginnt die Bauausführung und damit die eigentliche Baustellenbetreuung: Je nach Bauvorhaben und Gefahrenlage erfolgt die Betreuung zur Wahrung der Baustellensicherheit entweder rund um die Uhr, in Teilzeit oder alle sieben bis vierzehn
Abschließend kümmert sich der SiGeKo um die Erstellung der „Unterlage für Spätere Arbeiten“. Hierin werden alle später anfallenden Arbeiten zur Instandhaltung des Bauprojektes sowie dafür benötigte Schutzeinrichtungen festgehalten.