Der Koordinator organisiert die Zusammenarbeit der Arbeitgeber und deren Subunternehmer, während er gleichzeitig alle sicherheitsrelevanten Bereiche vor Arbeitsbeginn abklärt.
Darüber hinaus trägt er Sorge dafür, dass die Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne aller Beteiligten angepasst sind und wenn nötig aktualisiert werden.
Außerdem wirkt er insoweit an der Fortschreibung des Bauablaufplans mit, wie es die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betrifft.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist dafür zuständig, dass alle sicherheitstechnischen Einrichtung und Schutzmaßnahmen eingeführt und sicherheitstechnische Leistungen aus dem Vertrag des Bauvorhabens ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Falls nötig hat er bei Gefahren unverzüglich einzuschreiten und für Hilfe zu sorgen.