Sicherheitsunterweisung auf der Baustelle
Arbeitsschutz

Sicherheitsunterweisung auf der Baustelle

Wohl einer der wichtigsten Aspekte im Arbeits– und Gesundheitsschutz ist das Thema Baustellensicherheit. Denn auf Baustellen wird die meiste Zeit entweder mit gefährlichen Maschinen, mit Gefahrstoffen oder in schwindelerregenden Höhen gearbeitet – manchmal auch all das zusammen.

Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht, für die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer auf der Baustelle Sorge zu tragen. Hierzu zählt die Bereitstellung notwendiger Schutzausrüstung, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sowie eine Sicherheitsunterweisung Ihrer Arbeitnehmer.

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Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht, die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer bestmöglich zu gewährleisten.

Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle – Potenzielle Gefahren ermitteln

Bevor Sie oder ein von Ihnen beauftragter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eine solche Sicherheitsunterweisung Ihrer Arbeitnehmer auf der Baustelle vornehmen kann, müssen Sie zunächst alle potenziellen Gefahren ermitteln. Aus diesem Grund ist die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung einer Gefährdungsbeurteilung unabdinglich. Nicht ohne Grund ist diese sogar rechtlich vorgeschrieben. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung untersuchen Sie die einzelnen Arbeitsbereiche auf mögliche Gefahrenquellen.

Diese können, je nach Arbeitsplatz, stark variieren. Von einem Mangel an Persönlicher Schutzausrüstung über die fehlende Kennzeichnung von Gefahrstoffen bis hin zur falschen Handhabung von Maschinen – all dies können potenzielle Gefährdungen sein. Diese gilt es zu ermitteln und anschließend bestmöglich zu beseitigen. Hierbei gehen Sie nach dem sogenannten S-T-O-P – Prinzip vor. Demnach müssen alle Gefahren nach Möglichkeit eliminiert oder zumindest auf ein erträgliches Minimum reduziert werden.

Im Bereich der Baustellensicherheit könnte Ihre Gefährdungsbeurteilung beispielsweise das Arbeiten in Höhen oder mit gefährlichen Maschinen, wie Erdbaumaschinen oder Druckluftgeräten, beinhalten. Diese Gefahren lassen sich in der Regel nicht vollständig beseitigen.

Um das Risiko jedoch bestmöglich zu minimieren, müssen Sie Ihren Arbeitnehmern nicht nur die notwendige Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, sondern diese ebenfalls über das korrekte Anlegen dieser, die eigene Absicherung bei der Arbeit und die sichere Handhabung der Maschinen unterweisen.

Betriebsanweisung auf der Baustelle

Nach Ermittlung und bestmöglicher Beseitigung aller Gefahrenquellen besteht der nächste Schritt für Sie als Arbeitgeber in der Erstellung von Betriebsanweisungen. In diesen ist noch einmal alles, was für den Umgang mit den ermittelten Gefahrenquellen von Relevanz ist, festgehalten. In kurzer und übersichtlicher Art und Weise sollten hier Anweisungen, wie Ihre Arbeitnehmer mit den Gefahrenquellen umgehen müssen, sowie Vorgaben, was im Falle eines Arbeitsunfalls getan werden muss, aufgeführt sein.

Nicht nur müssen einzelne Betriebsanweisungen für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche erstellt, regelmäßig kontrolliert und sofern nötig aktualisiert werden. Auch müssen diese jederzeit zugänglich für alle Mitarbeitenden sein und in Kombination mit einer Unterweisung erfolgen. Auf diese Weise sorgen Sie nicht nur für den bestmöglichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Arbeitnehmer, sondern sichern sich ebenfalls rechtlich für den Bedarfsfall ab.

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Die Sicherheitsunterweisung auf der Baustelle muss mindestens einmal jährlich erfolgen.

Sicherheitsunterweisung auf der Baustelle

Eine Sicherheitsunterweisung erfolgt in jedem Arbeitsbereich in Kombination mit einer Betriebsanweisung. So auch auf der Baustelle. Hier gilt es gemäß Baustellenverordnung noch einmal ein paar zusätzliche Aspekte zu beachten:

Zunächst kommt es darauf an, ob sich auf einer Baustelle mehrere Baufirmen oder nur eine befinden. So kommt es nicht selten vor, dass ein Bauherr für die Arbeit auf der Baustelle mehrere Firmen beschäftigt, um auf seiner Baustelle zu arbeiten. In diesem Fall ist zwar jedes Unternehmen für die eigene Baustellensicherheit verantwortlich, aber zusätzlich ist es vorgeschrieben, dass ein SiGeKo alle Firmen gemeinsam betreut.

Sollten Sie als Bauherr die notwendige Fortbildung zum SiGeKo absolviert haben, können Sie diese Funktion selbst übernehmen. Ansonsten stellen wir Ihnen auch gerne einen externen SiGeKo zur Verfügung.

Sicherheitsunterweisung auf der Baustelle mit dem SiGeKo

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist nicht nur dann vonnöten, wenn mehrere Firmen gemeinsam auf einer Baustelle arbeiten. Beispielsweise muss ein SiGeKo ebenfalls hinzugezogen werden, wenn auf einer Baustelle mehr als 500 Personenarbeitstage verbracht oder Arbeiten in mehr als sieben Meter Höhe vorgenommen werden.

Sollten Sie einen externen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellen wollen, sind Sie mit einem unserer ausgebildeten Fachkräfte bestens beraten. Auch bei allen weiteren Belangen rund um die Baustellensicherheit stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne zur Verfügung.

Vielleicht haben Sie aber auch Interesse daran, die Sicherheitsunterweisung auf Ihrer Baustelle künftig selbst in die Hand zu nehmen? In diesem Fall würden wir uns ebenfalls über Ihre Teilnahme an unserer Fortbildung zum SiGeKo freuen. Mit dem staatlich anerkannten Intensivkurs der BAU WEITERBILDUNG können Sie sich in nur 5 Tagen zum SiGeKo fortbilden lassen.

Als Arbeitgeber sollte der Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Arbeitnehmer höchste Priorität haben. Hierbei möchten wir Ihnen so gut es geht behilflich sein. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Sicherheitsunterweisung auf der Baustelle.

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