Sicherheitsunterweisung auf der Baustelle
Wohl einer der wichtigsten Aspekte im Arbeits– und Gesundheitsschutz ist das Thema Baustellensicherheit. Denn auf Baustellen wird die meiste Zeit entweder mit gefährlichen Maschinen, mit Gefahrstoffen oder in schwindelerregenden Höhen gearbeitet – manchmal auch all das zusammen.
Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht, für die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer auf der Baustelle Sorge zu tragen. Hierzu zählt die Bereitstellung notwendiger Schutzausrüstung, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sowie eine Sicherheitsunterweisung Ihrer Arbeitnehmer.
Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle – Potenzielle Gefahren ermitteln
Bevor Sie oder ein von Ihnen beauftragter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eine solche Sicherheitsunterweisung Ihrer Arbeitnehmer auf der Baustelle vornehmen kann, müssen Sie zunächst alle potenziellen Gefahren ermitteln. Aus diesem Grund ist die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung einer Gefährdungsbeurteilung unabdinglich. Nicht ohne Grund ist diese sogar rechtlich vorgeschrieben. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung untersuchen Sie die einzelnen Arbeitsbereiche auf mögliche Gefahrenquellen.
Diese können, je nach Arbeitsplatz, stark variieren. Von einem Mangel an Persönlicher Schutzausrüstung über die fehlende Kennzeichnung von Gefahrstoffen bis hin zur falschen Handhabung von Maschinen – all dies können potenzielle Gefährdungen sein. Diese gilt es zu ermitteln und anschließend bestmöglich zu beseitigen. Hierbei gehen Sie nach dem sogenannten S-T-O-P – Prinzip vor. Demnach müssen alle Gefahren nach Möglichkeit eliminiert oder zumindest auf ein erträgliches Minimum reduziert werden.
Im Bereich der Baustellensicherheit könnte Ihre Gefährdungsbeurteilung beispielsweise das Arbeiten in Höhen oder mit gefährlichen Maschinen, wie Erdbaumaschinen oder Druckluftgeräten, beinhalten. Diese Gefahren lassen sich in der Regel nicht vollständig beseitigen.
Um das Risiko jedoch bestmöglich zu minimieren, müssen Sie Ihren Arbeitnehmern nicht nur die notwendige Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, sondern diese ebenfalls über das korrekte Anlegen dieser, die eigene Absicherung bei der Arbeit und die sichere Handhabung der Maschinen unterweisen.
Betriebsanweisung auf der Baustelle
Nach Ermittlung und bestmöglicher Beseitigung aller Gefahrenquellen besteht der nächste Schritt für Sie als Arbeitgeber in der Erstellung von Betriebsanweisungen. In diesen ist noch einmal alles, was für den Umgang mit den ermittelten Gefahrenquellen von Relevanz ist, festgehalten. In kurzer und übersichtlicher Art und Weise sollten hier Anweisungen, wie Ihre Arbeitnehmer mit den Gefahrenquellen umgehen müssen, sowie Vorgaben, was im Falle eines Arbeitsunfalls getan werden muss, aufgeführt sein.
Nicht nur müssen einzelne Betriebsanweisungen für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche erstellt, regelmäßig kontrolliert und sofern nötig aktualisiert werden. Auch müssen diese jederzeit zugänglich für alle Mitarbeitenden sein und in Kombination mit einer Unterweisung erfolgen. Auf diese Weise sorgen Sie nicht nur für den bestmöglichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Arbeitnehmer, sondern sichern sich ebenfalls rechtlich für den Bedarfsfall ab.